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# taz.de -- Anti-Terror-Gesetze: Verlängern sicher, verschärfen möglich
> Innenminister Friedrich will das Terrorbekämpfungsgesetz unbefristet
> verlängern. Damit provoziert er einen neuen Streit in der Koalition.
Bild: Innenminister Hans-Peter Friedrich posiert mit Bundespolizisten. Sie kön…
BERLIN taz/dpa/dapd | Der Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU)
plant, das Terrorbekämpfungsgesetz unbefristet weiterlaufen zu lassen. Das
berichtete die Zeitung Die Welt am Donnerstag mit Verweis auf einen ihr
vorliegenden Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium. Die Behauptung
der Welt, Friedrich plane mit seinem Gesetzentwurf eine Verschärfung der
Anti-Terror-Gesetze, wies der Unionspolitiker jedoch zurück. Friedrichs
Vorstoß provoziert einen Streit in der Regierungskoalition. Führende
Vertreter der FDP hatten zuvor mehrfach betont, dass sie weder eine
pauschale Verlängerung noch eine Verschärfung der Anti-Terror-Gesetze
unterstützen würden.
Die Anti-Terror-Gesetze wurden als Reaktion auf den 11. September 2001
verabschiedet und sollten zum Jahresende auslaufen. Sie erlauben den
Geheimdiensten erweiterte Befugnisse, um auf Daten von Unternehmen, Bürgern
und Behörden zuzugreifen. Bis spätestens Juni muss die schwarz-gelbe
Koalition über die Verlängerung der Gesetze entscheiden, die einst von der
rot-grünen Bundesregierung beschlossen wurden.
Friedrich gab seinem Gesetzentwurf den Namen "Rechtsschutzstärkungsgesetz".
Neben der unbefristeten Verlängerung des Terrorbekämpfungsgesetzes sieht
der Entwurf laut Welt vor, die Befugnisse der Sicherheitsbehörden in vier
Bereichen zu stärken, unter anderem bei der Möglichkeit, Auskünfte von
Luftfahrtunternehmen, der Finanzbranche und Telediensten einzuholen. Dass
sich daraus eine Verschärfung der Gesetze ergebe, wies Friedrich jedoch im
Laufe des Donnerstags zurück. "Ich plane keine Verschärfung der
Anti-Terror-Gesetze", ließ er einen Ministeriumssprecher mitteilen.
## Kontrolle druch die G10
Das Gegenteil sei der Fall und an vielen Stellen eine bessere Kontrolle
durch die G10-Kommission geplant. Die G10-Kommission des Bundestages
entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher Maßnahmen
der Nachrichtendienste im Bereich des Brief-, Post- und
Fernmeldegeheimnisses. Friedrich betonte: "Die aktuelle Sicherheitslage
allerdings erlaubt keine Aufhebung der von Rot-Grün verabschiedeten
Anti-Terror-Gesetze, so wie die FDP das will."
Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz,
reagierte mit deutlichen Worten auf den Gesetztentwurf: "Einem
Hau-Ruck-Verfahren, das ohne Analyse einfach alle Befugnisse unbefristet
verlängert, wird die FDP-Bundestagsfraktion nicht zustimmen. Gerade die
Eingriffe in Grundrechte bedürfen einer belastbaren Rechtfertigung, nicht
deren Verteidigung." Bevor eine Verlängerung im Raum stünde, gelte es
zunächst, die Notwendigkeit der einzelnen Befugnisse zu untersuchen.
Nachdem Friedrich die Behauptung, er wolle die Gesetze verschärfen,
abgestritten hatte, ließ das Bundesjustizministerium verlauten: "Wenn die
Verschärfungen der Anti-Terror-Gesetze nun tatsächlich vom Tisch sein
sollten, ist das natürlich positiv. Das dürfte den weiteren Verlauf der
schwierigen Abstimmungsgespräche befördern."
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, mahnte an, dass
ihn das Innenministerium umgangen und er nur durch Zufall von dem
Gesetzentwurf erfahren habe. Schaar hätte eigentlich ein Recht auf
Mitwirkung an dem Gesetzentwurf gehabt, doch Friedrich hatte den
Datenschützer umgangen, indem er den Gesetzentwurf umbenannte und ihn als
"förmliche Formulierungshilfe" an das Kanzleramt und die übrigen
Ministerien sandte. Auch inhaltlich kritisierte Schaar den Gesetzentwurf.
In einem Brief an Friedrich schrieb er, der "regierungsinterne
Evaluierungsbericht" enthalte keine Grundlage für die geplante
"vollständige Entfristung" der Anti-Terror-Gesetze: "Den Entwurf lehne ich
daher mit Nachdruck ab." SFI
21 Apr 2011
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