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# taz.de -- Streit in Spanien um Google-Suchmaschine: "Recht auf Vergessen"
> In Spanien streiten sich 100 Menschen mit Google über das "Recht auf
> Vergessen". Die Internet-Nutzer wollen unerwünschte Inhalte verbieten.
> Google hat Berufung eingelegt.
Bild: Das Internet vergisst nicht - und erst recht nicht die Google-Suchmaschin…
MADRID dapd/taz | Spanische Internetnutzer haben eine Beschwerde gegen
Google eingereicht. Der Suchmaschinen-Betreiber soll Hinweise auf
unerwünscht gespeicherte Daten im Netz löschen. Rund neunzig Spanier wollen
so Verlinkungen auf Inhalte mit ruf- oder geschäftsschädigender Wirkung
verbieten.
Die spanische Datenschutzbehörde gab den Lösch-Forderern Recht und forderte
das US-Unternehmen auf, sämtliche Verknüpfungen zum Schutz der Privatsphäre
von Individuen zu löschen. Damit will die Behörde den betroffenen Personen
das "Recht auf Vergessen" gewähren. Viele Inhalte seien schon Jahre alt und
immer noch abrufbar.
Google hat nun in fünf Fällen vor einem madrider Gericht Berufung
eingelegt. In manchen Beschwerden gehe es nur um banale Peinlichkeiten.
Aber auch Gerichtsurteile, über die im Netz berichtet worden seien, sollen
entfernt werden. Aus diesem Grund sehen Experten die Gefahr eines
Präzedenzfalles, der den freien Zugang zu persönlichen Daten erheblich
einschränken könnte: "Dies ist erst der Anfang", gab der Leiter der
spanischen Datenschutzbehörde Artemi Rallo zu bedenken. "Google gibt es
erst seit 15 Jahren, das Internet ist kaum eine Generation alt und es gibt
immer mehr Probleme, die die Privatsphäre betreffen", erklärte er.
Der Schönheitschirurg [1][Hugo Guidotti] fand bei der Google-Suche einen
unerwünschten Artikel in der spanischen Tageszeitung El País im Netz. In
dem 20 Jahre alten Online-Bericht gehe es um einen Gerichtsprozess, in dem
eine Frau Guidotti im Jahre 1991 wegen einer schlecht ausgeführten
Brustoperation auf Schadensersatz in Millionenhöhe verklagte.
Der Arzt wurde zwar damals vor Gericht frei gesprochen, darüber wäre jedoch
nicht in den Medien berichtet worden. Lediglich die Klage könne man in den
Hinweisen der Google-Suchmaschine finden. Der Anwalt Guidottis, Gabriel
Gomez, sieht durch die Google-Verlinkungen einen wirtschaftlichen Schaden
für seinen Mandanten. Patienten, die auf den Artikel der bekannten
Tageszeitung stießen, würden zu diesem Arzt nicht mehr gehen.
Der Datenschutzrechtsexperte Rallo betont, zwar gebe es in Spanien kein
explizites "Recht auf Vergessen", aber das Recht zum Schutz der
Privatsphäre. Der Fall könnte auch internationale Wellen schlagen - er soll
vor den europäischen Gerichtshof. Google befürchtet nun für sämtliche
unerwünschte Inhalte, die durch eine Google-Suche gefunden werden, zur
Verantwortung gezogen zu werden. Damit würde auch der Zugang zu wichtigen
Informationen im Netz erheblich beeinträchtigt.
Letzlich hieße ein ensprechendes Urteil in Spanien auch, dass die
Informationseinschränkung in anderen Ländern vorangetrieben werden könne:
"Ich glaube nicht, dass ich möchte, dass China darüber entscheiden darf,
was Google über seine Bürger veröffentlichen darf", sagte Jules Polonetsky
von der Datenschutzorganisation Future of Privacy Forum in Washington.
26 Apr 2011
## LINKS
[1] http://www.sueddeutsche.de/digital/google-vs-datenschutz-herr-guidotti-und-…
## AUTOREN
Julia Keesen
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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