| # taz.de -- Vergünstigungen für Ärzte: Es geht um sehr viel Geld | |
| > Sind Ärzte bestechlich? Die Krankenkassen schlagen Alarm. Der | |
| > Bundesgerichtshof entscheidet darüber lieber in allerhöchster Instanz. | |
| Bild: Heikle Sache: Korruption bei Ärzten. | |
| BERLIN taz | Können sich Kassenärzte wegen Bestechlichkeit strafbar machen? | |
| Diese Frage musste am Donnerstag der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs | |
| (BGH) entscheiden und hat sie völlig überraschend doch nicht entschieden. | |
| "Wegen der großen Bedeutung der Sache" wurde die Frage nun dem Großen | |
| Strafsenat des BGH vorgelegt. Ein ungewöhnlicher Schritt. | |
| Konkret ging es um das Unternehmen Pro Medica Homecare in Willich, das | |
| Geräte für Reizstromtherapie vertreibt. Sie werden vor allem zur Nerven- | |
| und Muskelstimulation, etwa nach Unfällen, eingesetzt. Die Geräte werden | |
| nach ärztlicher Verschreibung überwiegend von Patienten zu Hause benutzt. | |
| Nach Feststellungen der Staatsanwaltschaft Verden belohnte Pro Medica die | |
| Ärzte, die besonders viele Reizstromgeräte verordneten. Sie mussten für | |
| ihre Praxisgeräte geringere oder gar keine Leasingraten bezahlen. Immerhin | |
| 70.000 Verordnungen reichten Ärzte in den vier Jahren bis Ende 2008 bei Pro | |
| Medica ein. | |
| Die Staatsanwaltschaft sah in dem System eine Bestechung der Ärzte. Diese | |
| würden die Geräte nicht (nur) aus therapeutischen Überlegungen verordnen, | |
| sondern (auch) um einen Vorteil zu erhalten. Ein Verfahren gegen den | |
| Geschäftsführer von Pro Medica wurde jedoch zunächst wegen Verbotsirrtum | |
| eingestellt. Er habe nicht wissen können, dass solche Zuwendungen strafbar | |
| seien. Im zweiten Anlauf versuchte die Staatsanwaltschaft den Gewinn von | |
| Pro Medica in Höhe von 350.000 Euro abzukassieren, denn dafür wäre keine | |
| individuelle Schuld der Pro-Medica-Chefs erforderlich. Nun entschied jedoch | |
| das Landgericht Stade, dass Zahlungen an Ärzte zurzeit gar nicht strafbar | |
| seien. | |
| ## Staatsanwaltschaft ließ nicht locker | |
| Die Staatsanwaltschaft ließ aber nicht locker, sondern legte Revision beim | |
| BGH ein. Die Frage betrifft einen Riesenmarkt, schließlich versuchen sich | |
| nicht nur die Hersteller von Reizstromgeräten Vorteile zu verschaffen, | |
| sondern wohl sehr viele Hersteller von Medizinprodukten, Geräten und vor | |
| allem Medikamenten. | |
| Doch der BGH macht es jetzt noch einmal spannend und legte den Fall dem | |
| Großen Strafsenat des BGH vor. "Derzeit sind so viele Ermittlungsverfahren | |
| anhängig, dass bald auch andere BGH-Senate mit der Sache befasst sein | |
| werden", sagte der Vorsitzende Richter Jörg Uwe Becker zur Begründung. Um | |
| Rechtsunsicherheit in dieser "Grundsatzfrage" zu vermeiden, verzichte der | |
| 3. Strafsenat deshalb vorerst auf ein eigenes Urteil. Dem elfköpfigen | |
| Großen Senat gehören Vertreter aller Strafsenate sowie BGH-Präsident Klaus | |
| Tolksdorf an. Üblicherweise wird der Große Strafsenat nur angerufen, wenn | |
| ein Senat vom Urteil eines anderen Senats abweichen will. | |
| Becker ließ allerdings keinen Zweifel daran, dass der 3. Strafsenat von | |
| ausgeht, dass sich Ärzte wie Firmen strafbar gemacht haben. Gleich zwei | |
| Delikte seien begangen worden. Zum einen liege "Bestechlichkeit im | |
| geschäftlichen Verkehr" (§ 299) vor, zum anderen aber auch | |
| "Bestechlichkeit" als Amtsdelikt (§ 331). Vor allem Letzteres ist unter | |
| Juristen umstritten, weil der Arzt keiner bestimmten Krankenkasse angehört, | |
| sondern mit verschiedenen Kassen zusammenarbeite. Aber auch die | |
| Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr ist nicht eindeutig, weil die | |
| medizinischen Geräte und Medikamente nicht an die Krankenkasse, sondern | |
| direkt an den Patienten geliefert werden. | |
| Der Ausgang des Verfahrens beim Großen Strafsenat ist also noch offen. | |
| Sollte allerdings am Ende eine Strafbarkeit verneint werden, wird dies | |
| sicher zum Ruf nach dem Gesetzgeber führen. Das Strafgesetzbuch kann auch | |
| geändert werden. | |
| 5 May 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
| ## TAGS | |
| Schwerpunkt Korruption | |
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