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# taz.de -- Antiterrorgesetze ohne Evaluation: Union erwartet Rüffel aus Karls…
> Viele glauben, die Koalition streite über die Verlängerung der
> Antiterrorgesetze insgesamt. Doch geht es nur um einen kleinen
> Ausschnitt. Bei vielen Gesetzen passiert gar nichts.
Bild: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich auf Besichtigungstour beim Bunde…
FREIBURG taz | Beim derzeitigen Streit über die innere Sicherheit geht es
nicht um alle Antiterrorgesetze, die seit den Anschlägen von 2001
eingeführt wurden. Die Politik beschäftigt derzeit nur ein kleiner und
relativ harmloser Ausschnitt: die Auskunftsrechte der Geheimdienste bei
Post, Banken, Flug- und Telekommunikationsunternehmen. Dieses
Terrorbekämpfungs-Ergänzungsgesetz ist auch nur deshalb so umstritten, weil
es im Januar 2012 ausläuft und die Koalition sich jetzt über eine
Verlängerung, Verschärfung oder Milderung einigen muss. Bei anderen
Antiterrorgesetzen ist zwar auch eine Evaluierung vorgesehen, doch in der
Koalition tut sich derzeit gar nichts. Die taz gibt einen Überblick.
Seit 2007 gibt es die Antiterrordatei als gemeinsame Datenbank von 38
deutschen Sicherheitsbehörden. Sie soll den Informationsaustausch zwischen
Polizei und Geheimdiensten sowie zwischen Bundes- und Landesbehörden
erleichtern. Bei der Einführung wurde gesetzlich festgelegt, dass nach fünf
Jahren, also 2012, eine Evaluierung des Gesetzes stattfindet.
Im schwarz-gelben Koalitionsvertrag wurde dies sogar noch ausgeweitet.
Danach sollen "die bestehenden Sicherheitsdateien" sowie das Gemeinsame
Terrorabwehrzentrum in Berlin und weitere Einrichtungen evaluiert werden.
Bisher hat die Regierung damit aber noch nicht begonnen. Innen- und
Justizministerium diskutieren noch über den "Evaluierungsgegenstand sowie
die Evaluierungskriterien", erklärte das Innenministerium auf Anfrage der
taz.
Wie in Berlin zu hören ist, will das Innenministerium nur gemeinsame
Dateien von Polizei und Geheimdiensten überprüfen, während das
Justizministerium auch reine Polizeidateien, etwa die Hooligandatei,
einbeziehen will.
Wann die Prüfung beginnen soll, ist im Koalitionsvertrag nicht festgelegt.
Die FDP, die daran vor allem interessiert ist, hat auch kein Druckmittel in
der Hand. Denn eine etwaige Verlängerung des Gesetzes über die
Antiterrordatei muss erst im Dezember 2017 beschlossen werden.
Ähnlich ist die Situation beim BKA-Gesetz. Das Bundeskriminalamt bekam
Anfang 2009 erstmals Befugnisse zur Abwehr von Terroranschlägen, bisher war
es nur für die Strafverfolgung zuständig. Diese Weichenstellung ist aber
nicht befristet und wird auch nicht evaluiert.
## 2014 ist noch weit entfernt
##
Nur zwei besonders umstrittene Befugnisse müssen laut Gesetz nach fünf
Jahren, also 2014, überprüft werden: die heimliche Ausspähung von Computern
(Onlinedurchsuchung) und die präventive Rasterfahndung. 2014 ist aber noch
weit entfernt, vorher wird sogar der Bundestag neu gewählt. Die Befugnis
zur Onlinedurchsuchung läuft zwar automatisch aus, aber erst am 31.
Dezember 2020.
Allerdings finden sich im schwarz-gelben Koalitionsvertrag konkrete
Aufträge zur Änderung des BKA-Gesetzes. So soll die Genehmigung von
präventiven BKA-Maßnahmen künftig nicht mehr durch das Amtsgericht
Wiesbaden, sondern durch einen Richter am Bundesgerichtshof erfolgen.
Außerdem soll bei heimlichen Lausch- und Spähaktionen der Kernbereich der
Persönlichkeit auch dann geschützt werden, wenn sie im Freien, also
außerhalb der eigenen Wohnung stattfinden. Das heißt, ein Picknick mit
engen Freunden oder Verwandten dürfte nicht mehr überwacht werden.
Nach Angaben aus Koalitionskreisen will die Union derzeit aber nicht über
diese Änderungen verhandeln, weil in diesem Jahr auch das
Bundesverfassungsgericht noch über das BKA-Gesetz verhandeln will. Geklagt
hatten unter anderem die beiden FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard
Hirsch. Wie es aussieht, geht die Union von einem erneuten Rüffel aus
Karlsruhe aus.
Neue Antiterror-Strafvorschriften sollen laut Gesetz und Koalitionsvertrag
weder überprüft noch verändert werden.
5 Jun 2011
## AUTOREN
Chr. Rath
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