Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Handydatenspeicherung: Handy aus? Kontrolle an!
> Das Vorgehen der Dresdner Polizei ist ein Skandal. Aber dieser Skandal
> hat auch sein Gutes – er zeigt, was technisch möglich ist. Und rechtlich
> nötig.
Die Polizei hat bei einer Anti-Nazi-Demo in Dresden die Handyspuren von
tausenden Menschen gespeichert. Sie hat die heiklen Daten nicht nur für das
ursprüngliche Verfahren, sondern auch für weitere, sachfremde Ermittlungen
verwendet. Ein Skandal? Klar, keine Frage. Denn selbst die viel kritisierte
Videoüberwachung ist dagegen ein olles Instrument.
Eine Kamera liefert nur Bilder. Wer darauf genau zu sehen ist, muss
ermittelt werden. Handyverbindungen aber garantieren absolute Transparenz:
Wer war wann wo und hat mit wem telefoniert? Die Meldeadresse der
Telefonbesitzer gibts für die Fahnder inklusive. Und zwar nicht nur von
konkret Verdächtigen. Sondern von allen, die irgendwie in der Nähe waren.
Wer braucht da noch so was Gestriges wie pixelige Videos?
Der Dresdner Datenskandal hat aber auch etwas Gutes. Er zeigt, was
technisch heutzutage ohne Weiteres möglich ist. Und dass alles, was möglich
ist, tatsächlich auch gemacht wird.
Immer wieder mal geistert die Meldung durch die Medien, dass ein Einbrecher
gefasst wurde, weil er seinen Personalausweis am Tatort vergessen hat. Dann
amüsiert sich der rechtschaffene Bürger über die Dummheit des Verbrechers.
Der gewiefte Ganove aber weiß heutzutage längst, dass er am Tatort nicht
nur keine Fingerabdrücke und Ausweise hinterlassen sollte, sondern auch
keine Handyspuren. Also schaltet er sein Funktelefon aus oder lässt es
daheim.
Handy aus? Auch für den datenkritischen Bürger wäre das theoretisch eine
Option. Praktisch aber wird im Zeitalter der Kommunikation von ihm
erwartet, dass er sein Bewegungsprofil als digitale Spur hinterlässt. Ohne
wäre er schlichtweg nicht auffindbar. Nicht in eventuellen
Fahndungsdateien. Aber auch nicht für seine Telefonpartner.
Die Technik hat sich rasant fortentwickelt. Sie wird es auch in Zukunft tun
und somit weitere Fahndungsmöglichkeiten schaffen. Bei einer bedächtig
agierenden Legislative muss die juristische Definition des Erlaubten
zwangsläufig hinterherhinken. Einen umfassenden Schutz kann daher nur eine
sehr weitreichende Forderung bieten. Jede einzelne durch neue Technik
hinzukommende Fahndungsmethode muss explizit vom Gesetzgeber geprüft und
genehmigt werden - bevor sie zur Anwendung kommt. Alles andere öffnet
staatlichem Datenmissbrauch Tür und Tor.
19 Jun 2011
## AUTOREN
Gereon Asmuth
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Handydaten-Abfrage bei Demo nicht erlaubt: Das Täter-Telefonat
Die Funkzellenabfrage wird Tausende Male pro Jahr angewendet. Zulässig ist
sie aber nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung – Blockade-Demos
gehören nicht dazu.
Polizeiaktion auf Dresdner Anti-Nazi-Demo: Handy-Überwachung hat Nachspiel
Nach der Erfassung tausender Handydaten spricht Wolfgang Thierse (SPD) von
einem "skandalösen Vorgang". Nun wird sich auch der sächsische Landtag mit
dem Thema befassen.
Demo-Überwachung per Mobilfunk: Mal eben ausgespäht
Die Technik ist da, die Polizei hat sie genutzt: Bei Protesten gegen
Neonazis wurden in Dresden zehntausende Handydaten erfasst. Betroffene
erwägen nun, dagegen zu klagen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.