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# taz.de -- Urteil in den USA: Für Gewaltspiele gilt Meinungsfreiheit
> Computerspiele mit hohem Gewaltanteil dürfen an Kinder verkauft werden.
> Mit dieser Entscheidung hob das oberste US-Gericht ein Verbot in
> Kalifornien auf. Und begründete es mit Meinungsfreiheit.
Bild: Gewaltspiele wie "Counter-Strike" sind in Deutschland erst ab 16 erhältl…
WASHINGTON/BERLIN afp/taz | Der Oberste Gerichtshof der USA hat den Verkauf
und Verleih von Gewalt-Computerspielen an Minderjährige erlaubt. Die
Richter erklärten am Montag in Washington ein Gesetz des Bundesstaats
Kalifornien, das die Abgabe derartiger Videospiele an Unter-18-Jährige
unter Strafe stellte, wegen Verstößen gegen die Meinungsfreiheit für
verfassungswidrig. Wie Bücher, Theaterstücke oder Filme kommunizierten
Videospiele "Ideen und sogar gesellschaftliche Botschaften", heißt es in
der Entscheidung. Damit sei ein Schutz durch den ersten Zusatzartikel der
US-Verfassung gegeben.
Der erste Zusatzartikel verankert grundlegende Freiheitsrechte wie die
Religionsfreiheit, die Rede- und Pressefreiheit sowie die
Versammlungsfreiheit in der Verfassung der USA. Seit Ende des 18.
Jahrhunderts ließ der Supreme Court nur in ganz seltenen Fällen Ausnahmen
zu, etwa bei der Anstiftung zu einer Straftat oder obszöner Sprache und
Bildern. Erst im März hatte das Gericht die Rechte von Demonstranten
gestärkt. In einem Grundsatzurteil entschied es, dass Proteste bei einer
Beerdigung von gefallenen US-Soldaten rechtens seien.
## "Hänsel und Gretel auch gewaltverherrlichend"
Im Fall der Computerspiele fällten die Richter ihre Entscheidung mit einer
Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen. Das Zensieren von
gewaltverherrlichenden Bildern sei nicht Aufgabe des Gerichts, so der
Supreme Court. Grundsätzlich müssten Eltern entscheiden, was ihre Kinder
spielen dürften. Auch erinnerten sie daran, dass Gewaltverherrlichung
bereits in den Märchen der Gebrüder Grimm zu finden sei: "Den bösen
Stiefschwestern von Aschenputtel werden die Augen von Tauben ausgepickt.
Und Hänsel und Gretel töten ihre Peinigerin, indem sie sie in einem Ofen
backen." Außerdem gebe es keine "überzeugenden" Beweise für einen
Zusammenhang zwischen Gewalt-Spielen und aggressivem Verhalten von Kindern
und Jugendlichen.
Kalifornien hatte im Jahr 2005 ein Gesetz erlassen, das den Verleih und
Verkauf von gewaltverherrlichenden Spielen an Minderjährige unter Strafe
gestellt hatte. Das Abgabeverbot betraf Videospiele, in denen das "Töten,
Verkrüppeln, Zerlegen" von Menschen sowie "sexuelle Angriffe" dargestellt
werden. Ein Gericht hatte das Gesetz 2007 gekippt, diese Entscheidung wurde
2009 in höherer Instanz aber wieder kassiert. Der damalige kalifornische
Gouverneur Arnold Schwarzenegger rief daraufhin den Supreme Court in
Washington an.
## In Deutschland können Spiele indiziert werden
In Deutschland lassen Computerspiele-Hersteller ihre Spiele freiwillig
kontrollieren und mit einer Altersfreigabe versehen. Organisiert werden die
Kontrollen von der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Diese
beschäftigt Sachverständige der Landesjugendbehörden, die die
Alterseinstufungen an den Spielen vornehmen. Die genauen Kriterien für die
Altersfreigaben werden durch das Jugendschutzgesetz geregelt. So dürfen
Computerspiele mit einer Freigabe ab 18 Jahren nicht an Minderjährige
verkauft werden. Händler, die sich nicht daran halten, werden mit
Bußgeldern belangt.
Computerspiele, die nicht von der USK geprüft wurden, dürfen grundsätzlich
verkauft werden. Spiele können allerdings von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien indiziert werden. Diese dürfen dann von Händlern
weder ausgestellt noch beworben werden und nur an Personen über 18 Jahren
verkauft werden.
28 Jun 2011
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