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# taz.de -- Karlsruher Entscheidung zum Elterngeld: Kein Zuschlag für Hausfrau…
> Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage einer vierfachen Mutter
> abgelehnt. Sie wollte beim Elterngeld mehr als den Mindestsatz bekommen.
Bild: Gerichtsurteil aus Karlsruhe: Das Elterngeld soll Einkommensausfälle ers…
KARLSRUHE taz | Es ist nicht verfassungswidrig, wenn Hausfrauen (und
Hausmänner) bei der Berechnung des Elterngeldes schlecht wegkommen. Dies
entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht.
Geklagt hatte eine Mutter aus Nordrhein-Westfalen. Sie hatte im Jahr vor
der Geburt ihres vierten Kindes als Hausfrau gelebt und war keiner
Erwerbsarbeit nachgegangen. Da das 2007 eingeführte Elterngeld als
Lohnersatz angelegt ist, bekam die Frau nur den Mindestsatz von 300 Euro
Elterngeld, plus 75 Euro, weil Geschwister im Haushalt lebten.
Die Frau klagte wegen Diskriminierung gegenüber erwerbstätigen Eltern. Wenn
eine Frau wegen der Kinder länger als ein Jahr zu Hause bleibe, müsse für
die Berechnung des Elterngeldes auf ihr letztes Erwerbsenkommen vor der
Familienphase abgestellt werden - auch wenn das schon Jahre zurückliege.
Die Klage hatte in Karlsruhe aber keinen Erfolg. Es sei
verfassungsrechtlich akzeptabel, dass der Gesetzgeber keine Anreize für das
langfristige Ausscheiden aus dem Berufsleben schaffen will. Der Schutz der
Familie verpflichte den Gesetzgeber nicht, auch längerfristige Auszeiten
finanziell zu fördern.
Der Beschluss ist ein klares Signal, dass das Bundesverfassungsgericht die
familienpolitische Wende der letzten Jahre mitträgt und wohl auch eine
Abschaffung des Ehegattensplittings nicht an Karlsruhe scheitern würde.
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des letzten Erwerbseinkommens, maximal
1800 Euro. Es wird nur ein Jahr lang gezahlt. Bis 2007 bekamen Eltern, die
auf Erwerbsarbeit verzichteten, zwei Jahre lang 300 Euro pro Monat
Erziehungsgeld.
29 Jun 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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