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# taz.de -- Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: Elterngeld bleibt unang…
> Die Karlsruher Verfassungsrichter sagen: Es bleibt bei den Partnermonaten
> beim Elterngeld. Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit sieht das
> Gericht nicht.
Bild: Elterngeld wird weiterhin nur dann 14 Monate lang bezahlt, wenn beide Elt…
KARLSRUHE dapd | Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht keine
Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit der sogenannten Vätermonate
beim Elterngeld. Das geht aus einer Entscheidung vom Mittwoch hervor, in
der eine Vorlage des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen für
unzulässig erklärt wurde.
Das Landessozialgericht hielt es für verfassungswidrig, dass das Elterngeld
nur dann 14 statt zwölf Monate lang gewährt wird, wenn der zweite
Elternteil mindestens zwei Monate die Kindesbetreuung übernimmt. Im
Ausgangsverfahren hatte eine Mutter ein Jahr lang den Höchstsatz von 1800
Euro Elterngeld bezogen. Sie wollte das Kind, eine Frühgeburt, weiterhin
betreuen, um einen Wechsel der Hauptbezugsperson zu vermeiden.
Das Gesetz gewährt aber nur dann 14 Monate lang Elterngeld, wenn der
Partner mindestens zwei Monate lang die Betreuung übernimmt. Das
Landessozialgericht hielt das für einen Eingriff in Ehe und Familie, zu dem
der Staat nicht berechtigt sei. Es legte deshalb die Partnermonate zur
verfassungsrechtlichen Prüfung Karlsruhe vor.
Eine Kammer des Ersten Senats erklärte die Vorlage jetzt einstimmig für
unzulässig. Das Landessozialgericht habe sich nicht mit der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichberechtigung auseinandergesetzt. Es
sei "Verfassungsauftrag, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der
gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen", zitiert die Kammer die
eigene Rechtsprechung. Sinn und Zweck der Partnermonate sei aber gerade
gewesen, die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienarbeit
zu erleichtern.
Das Landessozialgericht habe auch nicht erwogen, ob mit den Vätermonaten
"gesellschaftliche Vorurteile, insbesondere in der Arbeitswelt, abgebaut
werden könnten" und geringere Aufstiegschancen für Frauen wegen
Kinderbetreuungszeiten teilweise ausgeglichen werden könnten, so der
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Schließlich habe das Gericht auch nicht vorgetragen, dass die Vätermonate
zur Erreichung dieses Ziels "evident ungeeignet wären." Dies sei angesichts
der Entwicklung auch kaum möglich. Denn laut Statistischem Bundesamt habe
sich der Anteil der Väter, die Elterngeld beantragen zwischen 2007 und 2009
von 15, 4 auf 23, 9 Prozent erhöht. Diese Daten ließen "eine Steigerung der
Akzeptanz der Wahrnehmung von Familienarbeit durch die Väter", und damit
ein Erreichen des gesetzlichen Zwecks, "zumindest als möglich erscheinen",
so die mit zwei Verfassungsrichtern und einer Verfassungsrichterin besetzte
Kammer.
14 Sep 2011
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