| # taz.de -- Ermittlungen online: Wo virtuelle V-Männer schnüffeln | |
| > Facebook gehört zum Alltag von Millionen Deutschen – und wird damit für | |
| > Polizeibehörden interessant. Auch das BKA setzt virtuelle Ermittler ein. | |
| Bild: Auch das BKA hat ein Facebook-Profil. | |
| Wer-kennt-wen, StudiVZ und Facebook gehören längst zum Alltag von Millionen | |
| Deutschen – und somit auch zum Ermittlungsalltag der Polizeibehörden. Auch | |
| das BKA setzt virtuelle Ermittler ein, wie eine [1][Kleine Anfrage der | |
| Fraktion Die Linke] im Bundestag ergeben hat. | |
| "Virtuelle verdeckte Ermittler haben in Sozialen Netzwerken nichts | |
| verloren. Ihr Einsatz verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle | |
| Selbstbestimmung", erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die | |
| Linke Ulla Jelpke zur Antwort der Bundesregierung. Darin hatte die | |
| Bundesregierung sechs Einsätze von virtuellen Ermittlern zugegeben. | |
| Großen Stellenwert will die Bundesregierung den neuen | |
| Ermittlungsinstrumenten in Sozialen Netzwerken aber nicht zugestehen. Die | |
| Bundesbehörden griffen "fallbezogen" auf Informationen in sozialen | |
| Netzwerken zu. Eine systematische anlassunabhängige Recherche in sozialen | |
| Netzwerken finde nicht statt, heißt es in der offiziellen Antwort. Solange | |
| es bei oberflächlichen Kontakten im Netz bleibe, könnten Polizisten | |
| problemlos unter falscher Identität in den Netzwerken tätig werden. | |
| "Keinen Eingriff in die Grundrechte stellt es nach der Rechtsprechung des | |
| Bundesverfassungsgerichts regelmäßig dar, wenn Beamte des BKA unter einer | |
| Legende an offener Kommunikation in sozialen Netzwerken teilnehmen, solange | |
| der Betroffene nicht schutzwürdig in die Identität des | |
| Kommunikationspartner ist." Wie oft das geschieht, wird nicht erfasst. Die | |
| Bundesregierung wandelt damit eine alte Online-Weisheit ab: "Im Internet | |
| weiß niemand, dass Du ein Hund bist." Oder eben ein Polizist. | |
| ## "Virtuelle Verdeckte Ermittler" | |
| Doch es gibt auch Fälle, in denen Polizisten die Grenze zur vertraulichen | |
| Kommunikation überschreiten. In den vergangenen zwei Jahren seien insgesamt | |
| sechs Mal "Virtuelle Verdeckte Ermittler" eingesetzt worden, heißt es in | |
| der Antwort der Bundesregierung. Betroffen davon seien Ermittlungen im | |
| Bereich des Paragraphen 110a der Strafprozessordnung, also: Straftaten von | |
| "erheblicher Bedeutung": Bandenkriminalität, organisierter Drogenhandel, | |
| Vergehen gegen den Staatsschutz. | |
| Weitere Details möchte das BKA nicht öffentlich machen. "Die | |
| Veröffentlichung dieser internen Vorgänge würde die Offenlegung sensibler | |
| polizeilicher Vorgehensweisen und Taktiken bedeuten." Nur Abgeordnete | |
| dürfen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages nachlesen, mit | |
| welchen Methoden Polizisten online den Kontakt zu Kriminellen suchen. | |
| "Ob die Ermittler jemals zu Straftaten aufgerufen oder Texte mit strafbarem | |
| Inhalt verfasst oder Dateien mit strafbarem Inhalt weitergegeben haben, | |
| kann die Bundesregierung offenbar nicht mit Sicherheit ausschließen", | |
| kommentiert Jelpke. Der Einsatz der virtuellen V-Männer verstößt nach | |
| Auffassung von Jelpke gegen das so genannte IT-Grundrecht: "Der verdeckte | |
| Einsatz von Ermittlern verletzt das Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger | |
| auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das das | |
| Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Online-Durchsuchungen | |
| konstatiert hatte. Wer Informationen über sich selbst in einem sozialen | |
| Netzwerk offenlegt, muss darauf vertrauen können, dass der Staat nicht | |
| mitliest." | |
| ## "AG KaRIN" | |
| Die niedrige Zahl der bekanntgegebenen virtuellen V-Mann-Einsätze liegt | |
| auch darin begründet, dass die Polizei Ländersache ist – der Großteil der | |
| Ermittlungen in Online-Netzwerken findet also außerhalb des Zuständigkeit | |
| der Bundesregierung statt. Dass die Landesbehörden aber auch an virtuellen | |
| Ermittlungen interessiert sind, zeigt die Einrichtung einer Arbeitsgruppe | |
| namens "AG KaRIN", an der BKA, Zollkriminalamt und sieben | |
| Landeskriminalämter regelmäßig neue Erkenntnisse zu Sozialen Netzwerken | |
| austauschen. | |
| Die Bundesregierung möchte die Ermittlungen in den Netzwerken offenbar | |
| niedrig hängen. "Es ist kein Fall bekannt, in dem ausschließlich die | |
| Ermittlungen in diesen Netzwerken für die Aufklärung maßgeblich waren", | |
| heißt es in der Erklärung der Bundesregierung. Bedarf für neue gesetzliche | |
| Regelungen gebe es nicht. Um den Einsatz der virtuellen V-Männer zu regeln, | |
| genügten die allgemeinen Vorschriften, die auch für Ermittlungen in anderen | |
| Bereichen gälten. | |
| Ein übergreifendes Data-Mining, mit dem die Aktivitäten von Tausenden von | |
| Nutzerprofilen systematisch ausgewertet werden, um beispielsweise | |
| Gruppenzugehörigkeiten und Bewegungsprofile zu ermitteln, fände zumindest | |
| bei BKA und Bundespolizei nicht statt. Wie es bei Geheimdiensten aussieht, | |
| verrät die Bundesregierung nicht: "Die Nachrichtendienste sind hingegen | |
| keine Ermittlungsbehörden. Mit Ermittlungen sind daher weder Mitarbeiter | |
| betraut, noch bestehen diesbezüglich Kooperationen." | |
| 15 Jul 2011 | |
| ## LINKS | |
| [1] http://www.google.de/url?sa=t&source=web&cd=1&ved=0CBgQFjAA&… | |
| ## AUTOREN | |
| Torsten Kleinz | |
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| Schwerpunkt Überwachung | |
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