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# taz.de -- Kommentar Videokameras: Die Einsicht des Senators
> Die Videokameras haben vor Straftaten nicht abgeschreckt und stellen
> einen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung dar.
Bild: Sieht mehr als sie sollte: Kamera an der Reeperbahn.
Böse Zungen könnten behaupten, das Ende für die Videoüberwachung auf der
Reeperbahn sei ein geschickter Schachzug von Innensenator Michael Neumann:
Im Interesse seiner Länderkollegen könnte er versuchen, so ein
Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zum Einsatz von
Videoaugen im öffentlichen Raum zu verhindern. Denn just in diesen Tagen
muss die Polizei ihre Stellungnahme im Revisionsverfahren beim BVG zur
Reeperbahn-Überwachung abgeben.
Doch es gibt keinen Automatismus, dass der Rechtsstreit durch das Aus für
die Kameras beendet ist. Letztlich haben wohl tatsächlich die Auswirkungen
des Hamburger Urteils den Ausschlag gegeben. Und wohl die kluge, aber nicht
neue Einsicht Neumanns, dass zwischen Aufwand und Intention eine krasse
Schieflage besteht: Der Eingriff in die informationelle Selbststimmung der
Kiezbesucher steht in keinem zu rechtfertigenden Verhältnis dazu, dass man
womöglich ein paar Straftaten verhindern könnte.
Gerade mal fünf Einsätze pro Monat wegen vermeintlicher Vergehen sind
zuletzt durch die Observation an den Bildschirmen im Präsidium ausgelöst
worden. Und von Straftaten abgeschreckt haben die Videoaugen auch nicht. Zu
diesem Ergebnis war schon die Wirksamkeitsanalyse des schwarz-grünen
Vorgängersenats gekommen.
15 Jul 2011
## AUTOREN
Kai von Appen
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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Urteil zu Videoüberwachung: Die Öffentlichkeit im Visier
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Reeperbahn-Überwachung: Videoaugen abgeschaltet
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