# taz.de -- Kommentar Videokameras: Die Einsicht des Senators | |
> Die Videokameras haben vor Straftaten nicht abgeschreckt und stellen | |
> einen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung dar. | |
Bild: Sieht mehr als sie sollte: Kamera an der Reeperbahn. | |
Böse Zungen könnten behaupten, das Ende für die Videoüberwachung auf der | |
Reeperbahn sei ein geschickter Schachzug von Innensenator Michael Neumann: | |
Im Interesse seiner Länderkollegen könnte er versuchen, so ein | |
Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) zum Einsatz von | |
Videoaugen im öffentlichen Raum zu verhindern. Denn just in diesen Tagen | |
muss die Polizei ihre Stellungnahme im Revisionsverfahren beim BVG zur | |
Reeperbahn-Überwachung abgeben. | |
Doch es gibt keinen Automatismus, dass der Rechtsstreit durch das Aus für | |
die Kameras beendet ist. Letztlich haben wohl tatsächlich die Auswirkungen | |
des Hamburger Urteils den Ausschlag gegeben. Und wohl die kluge, aber nicht | |
neue Einsicht Neumanns, dass zwischen Aufwand und Intention eine krasse | |
Schieflage besteht: Der Eingriff in die informationelle Selbststimmung der | |
Kiezbesucher steht in keinem zu rechtfertigenden Verhältnis dazu, dass man | |
womöglich ein paar Straftaten verhindern könnte. | |
Gerade mal fünf Einsätze pro Monat wegen vermeintlicher Vergehen sind | |
zuletzt durch die Observation an den Bildschirmen im Präsidium ausgelöst | |
worden. Und von Straftaten abgeschreckt haben die Videoaugen auch nicht. Zu | |
diesem Ergebnis war schon die Wirksamkeitsanalyse des schwarz-grünen | |
Vorgängersenats gekommen. | |
15 Jul 2011 | |
## AUTOREN | |
Kai von Appen | |
## TAGS | |
Schwerpunkt Überwachung | |
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