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# taz.de -- Ärger mit PayPal: Kuba-Embargo in Deutschland
> Überraschung für deutsche Online-Händler: Weil sie mit Waren aus Kuba
> handeln, hat ihnen der US-Zahlungsdienstleister PayPal gekündigt.
Bild: Pionier der Zahlungsabwicklung: PayPal.
"Wir hatten jeden Monat einen hohen fünfstelligen Umsatz mit PayPal
gemacht", sagt Thomas Altmann, Inhaber des Spirituosenhandels [1][Rum & Co]
im schleswig-holsteinischen Ort Börm. Bis vor einer Woche. Da bekam Altmann
die Kündigung von PayPal zugestellt. Grund: In seinem Online-Shop bietet
Altmann auch kubanische Waren an: Zigarren und Rum – insgesamt rund 200
Artikel aus dem Inselstaat sind bei Altmann im Sortiment.
Das Embargo auf Waren aus Kuba besteht in den Vereinigten Staaten schon
seit 1962. Dass dieses fast 50 Jahre alte Verbot auch ihn betreffen könnte,
hat Altmann nicht erwartet. Schließlich liefert die Firma nicht in die USA.
Weder er, noch seine Kunden unterliegen daher amerikanischen Gesetzen. "Nie
zuvor hat es Probleme gegeben", versichert der Händler. Der Zahlungsverkehr
sei über den amerikanischen Zahlungsdienstleister mit europäischer
Banklizenz immer zur vollen Zufriedenheit gelaufen. Deshalb versuchte der
Händler einen Kompromiss, wies seine Kunden darauf hin, dass sie kubanische
Zigarren nicht mit PayPal bezahlen könnten. Doch der Zahlungsdienstleister
blieb hart: so lange Altmann kubanische Waren verkauft, wird ihn PayPal
nicht mehr als Kunden aufnehmen.
Der Händler ist nicht alleine. Mittlerweile haben sich mehrere Betroffene
zusammengefunden, denen es ähnlich erging wie Altmann. Gemeinsam haben sie
einen Anwalt beauftragt, um eine Klage gegen PayPal zu prüfen. Das
Unternehmen ist ein Pionier der Zahlungsabwicklung per Internet – nicht
zuletzt durch den Eigentümer Ebay hat sich der Dienst in manchen Bereichen
als vorrangiger Zahlungsservice etabliert.
Auf der eigenen Facebook-Seite geht das Unternehmen auf die Beschwerden der
erbosten Kunden nur kurz ein. "In diesem Zusammenhang möchten wir darauf
hinweisen, dass wir keine Produkte unterstützen können, deren Handel
fragwürdig ist und/oder gegen Gesetze verstößt. Genau, wie sich unser
amerikanischer Mutterkonzern an US-Gesetze halten muss, müssen wir uns auch
an deutsche Gesetze halten." Doch gegen deutsche Gesetze verstößt der
Handel mit kubanischen Waren nicht.
## Anweisung aus den USA
Ein Sprecher von PayPal Deutschland stellt gegenüber taz.de klar, dass man
selbst kaum eine andere Wahl gehabt habe, als die Konten zu sperren. Die
Anweisung sei aus den USA gekommen. Das Office of Foreign Assets Control,
eine Unterbehörde des Finanzministeriums, verlange von US-Unternehmen, dass
sie auch bei den Tochterunternehmen in Übersee das Embargo durchsetzen.
Ob die Händler einen Klagegrund gegen PayPal haben, ist nicht sicher. "Die
große Frage ist: Kann ich Paypal überhaupt verpflichten, seine Dienste
anzubieten?", erklärt Fachanwalt Michael Terhaag gegenüber taz.de. So darf
jedes Unternehmen in der Regel frei entscheiden, mit wem und was es
Geschäfte macht. Ausnahmen gibt es zum Beispiel dann, wenn ein Unternehmen
marktbeherrschende Stellung hat. So musste PayPal-Eigentümer Ebay im Jahr
2008 das Konto eines Händlers wieder freischalten, weil das
brandenburgische Oberlandesgericht feststellte, dass der Ausschluss den
Kläger in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdete.
Für den Zahlungsdienstleister wäre dies aber nur ein minder großes
juristisches Risiko. Das Unternehmen wird in den vergangenen Jahren immer
wieder wegen willkürlich erscheinender Konto-Sperrungen kritisiert. So
drehte PayPal der Enthüllungsplattform Wikileaks mehrfach den Geldhahn ab.
Bis heute sind über den Dienstleister keine Spenden an Wikileaks möglich.
Neben Boykottaufrufen hatte dies auch [2][Computer-Attacken] auf PayPal zur
Folge. Doch dabei soll es nicht bleiben. Anfang Juli kündigte
Wikileaks-Gründer Julian Assange an, gegen PayPal und die
Kreditkarten-Unternehmen Visa und Mastercard juristisch vorzugehen.
1 Aug 2011
## LINKS
[1] http://www.rumundco.de/
[2] /Gruppe-Anonymous/!74819/
## AUTOREN
Torsten Kleinz
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