# taz.de -- Paypal stimmt Vergleich zu: Kuba-Embargo halb durchgesetzt | |
> Paypals Kontensprerre gilt für bardealer.de nicht mehr. Der | |
> Online-Händler rechnet dafür kubanischen Rum künftig nicht mehr über den | |
> Internetbezahldienst ab. | |
Bild: Mit lecker Rum aus Havanna drin ist, wird's Paypal nicht schmecken. | |
BERLIN taz | Der Onlineshop bardealer.de und Paypal haben sich geeinigt: | |
Die Sperre des Paypal-Kontos wird aufgehoben, künftig darf der | |
Online-Händler jedoch keine kubanischen Waren mehr über Paypal abrechnen. | |
Das ist der Inhalt eines Vergleichs, der vor dem Landgericht Traunstein in | |
Bayern geschlossen wurde, berichtet das Onlineportal amerika21.de. | |
Paypal hatte dem Shop das Konto gesperrt und den Zugriff auf Gelder | |
verweigert, weil bardealer.de kubanischen Rum verkauft – dieser fällt unter | |
das Kuba-Embargo der USA. Paypal sieht sich als US-Konzern an das Embargo | |
gebunden. | |
Paypal wollte eigentlich verhindern, dass die Vereinbarung an die | |
Öffentlichkeit gerät. Denn der Streit betrifft nicht nur bardealer.de: Eine | |
ganze Reihe von Onlinehändlern hatte seit Juli ähnliche Probleme mit | |
Paypal. Nur Kunden, die kubanische Waren aus ihrem Sortiment komplett | |
entfernten, erhielten wieder Zugriff auf ihr Konto. | |
Der US-Konzern – eine Tochtergesellschaft des Internetauktionsfirma Ebay – | |
sieht sich an US-Recht gebunden und will das seit 1962 bestehende Embargo | |
gegen Kuba auch bei Vertragspartnern im Ausland umgesetzt sehen. Es ist nun | |
davon auszugehen, dass andere Onlineshops sich auf den Vergleich berufen | |
werden und eine ähnliche Vereinbarung mit Paypal anstreben. | |
## Rossmann ohne Paypal | |
Die Drogeriemarktkette Rossmann, die ebenfalls online kubanische Waren | |
verkauft, hatte sich bereits im September nach Drohungen entschlossen, | |
ihren Onlineshop künftig ohne Paypal zu betreiben. Doch für viele Shops | |
dürfte dies keine Option sein. Die Marktmacht von Paypal ist groß, kein | |
anderer Bezahldienst hat ähnlich viele Kunden. | |
Ungeklärt bleibt nach dem Vergleich die Grundsatzfrage: Ist ein US-Konzern | |
berechtigt oder gar verpflichtet, US-amerikanisches Recht bei Geschäften | |
deutscher Online-Händler durchzusetzen? Die EU hat in Reaktion auf das | |
Kuba-Embargo der USA 1996 explizit verboten, dass europäische Firmen das | |
Embargo umsetzen. Paypal hat seinen Hauptsitz in den USA, die europäischen | |
Geschäfte werden jedoch von Brüssel aus geleitet. | |
Paypal ist der weltweit größte Online-Bezahlservice. Über Kreditkarten oder | |
Kontoabbuchungen können Kunden auch international Geschäfte abwickeln. | |
Kontosperrungen sind bei Paypal keine Seltenheit – so ist zur Zeit etwa das | |
dort angelegte Spendenkonto von Wikileaks eingefroren. | |
3 Nov 2011 | |
## AUTOREN | |
Hanno Böck | |
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