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# taz.de -- Verfassungsklage gegen Euro-Rettung: Urteil zu Euro-Hilfen im Septe…
> Kläger monieren bei der Euro-Rettung die Entwicklung einer europäischen
> "Haftungs- und Transfergemeinschaft". Das Gericht könnte eine stärkere
> Einbindung des Bundestages fordern.
Bild: Sind die Euro-Hilfen verfassungskonform? Karlsruhe entscheidet.
KARLSRUHE dapd | Das Bundesverfassungsgericht wird am 7. September sein
Urteil zum Euro-Rettungsschirm und den milliardenschweren
Griechenland-Hilfen Deutschlands verkünden. Das teilte das Gericht am
Dienstag in Karlsruhe mit.
Der Zweite Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle
entscheidet darüber, ob Deutschland mit seiner Beteiligung am
Euro-Rettungsschirm und mit seinen bilateralen Griechenland-Hilfen Vorgaben
des Grundgesetzes verletzt hat.
Es geht vor allem darum, ob das Haushaltsrecht des Bundestages wegen der
gigantischen Garantiesummen für pleitebedrohte Euro-Länder ausgehöhlt wird.
In der mündlichen Verhandlung am 5. Juli hatte sich angedeutet, dass das
Verfassungsgericht eine stärkere Einbindung des Bundestages bei der Vergabe
von Bürgschaften und Krediten fordern könnte.
## "Vorkehrungen" und "Sicherungen"
Gerichtspräsident Voßkuhle sah es als offene verfassungsrechtliche Frage
an, ob "Vorkehrungen" und "Sicherungen" notwendig seien, damit der
Bundestag seine Haushaltsverantwortung dauerhaft behält. Zudem ging es
darum, ob eine "absolute Grenze" für die Höhe von Bürgschaften festgesetzt
werden müsste und das Parlament jeweils zustimmen müsste, wenn einzelne
Tranchen bewilligt werden.
Das mit Verfassungsbeschwerden angegriffene deutsche Gesetz zum
Euro-Rettungsschirm vom Mai 2010 sieht vor, dass Deutschland mit maximal
147,6 Milliarden Euro haften könnte - und zwar mit Bürgschaften für
Notkredite des Euro-Krisenfonds EFSF. Nach dem Gesetz zum ersten Hilfspaket
für Griechenland vom Mai 2010 übernimmt Deutschland überdies Bürgschaften
für Kredite der bundeseigenen Förderbank KfW an Griechenland in Höhe von
22,4 Milliarden Euro. Die erste Tranche für 2010 belief sich bereits auf
8,4 Milliarden Euro.
Gegen die beiden Gesetze klagen der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter
Gauweiler und eine Professorengruppe um den emeritierten Nürnberger
Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider, der sich der ehemalige
Thyssen-Chef Dieter Spethmann angeschlossen hat.
Aus Sicht der Kläger entwickelt sich die europäische Währungsunion durch
die Milliardenbeihilfe ohne ausreichende rechtliche Grundlage zu einer
"Haftungs- und Transfergemeinschaft". Der Artikel 125 des
Lissabon-Vertrages lege ausdrücklich fest, dass ein Mitgliedsland nicht für
Verbindlichkeiten eines anderen Mitgliedsstaates hafte oder eintrete. Durch
die milliardenschweren Hilfsmaßnahmen werde zudem die Stabilität des Euro
gefährdet.
Am 21. Juli 2011 hatte ein Eurogipfel in Brüssel ein weiteres
Griechenland-Rettungsprogramm beschlossen.
23 Aug 2011
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