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# taz.de -- Kommentar Strauss-Kahn: Im Zweifel für den Angeklagten
> Dass der Staatsanwalt die Anklage gegen Strauss-Kahn zurückgenommen hat,
> ist keine Entscheidung gegen eine schwarze, arme Frau. Es war die Summe
> der Zweifel.
Die Entscheidung ist nachvollziehbar und plausibel. Die Staatsanwaltschaft
von Manhattan hat beantragt, das Vergewaltigungsverfahren gegen Ex-IWF-Chef
Dominique Strauss-Kahn einzustellen. Es gebe zu viele Zweifel an der
Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers.
Die Entscheidung bedeutet nicht, dass einer schwarzen und armen Frau
weniger geglaubt wird als einem weißen, reichen Mann. Sie bedeutet auch
nicht, dass einer Frau, die sich bei der Schilderung von Details des
Geschehens in Widersprüche verwickelt, der Kern der Vorwürfe ebenfalls
nicht geglaubt wird. Die Einstellung bedeutet erst recht nicht, dass eine
Frau, die früher einmal gelogen hat, später straflos vergewaltigt werden
kann.
Bei der Hotelangestellten kam nun aber einfach zu viel zusammen: Sie hat im
Asylantrag eine Massenvergewaltigung erfunden, bei der Sozialbehörde ein
falsches Einkommen angegeben und bei der Steuerbehörde ein Kind erfunden.
Sie hatte Kontakte zu Kriminellen, die ihr Konto und ihre Mobiltelefone
benutzten. Sie sprach wohl mit ihrem Verlobten darüber, wie man aus dem
Vorfall finanzielle Vorteile ziehen könnte.
Kein Punkt allein würde genügen, die Anklage gegen Strauss-Kahn infrage
zustellen. Aber alle Punkte zusammen erzeugen doch so starke Zweifel, dass
eine Anklage nicht zu halten ist. Und dann ist es auch richtig, das
Verfahren einzustellen. Für Staatsanwalt Cyrus Vance jr. war der Antrag auf
Rücknahme der Anklage sicher nicht der bequemste Weg.
Er hatte sich zunächst anders festgelegt, gegen den Ausländer, den
Franzosen. Gewählt wird der Staatsanwalt von Manhattan aber von der
Bevölkerung, also vielen Schwarzen und noch mehr Frauen. Die Beweislage
muss auch Vance nachhaltig erschüttert haben.
23 Aug 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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