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# taz.de -- Kommentar Zivilklage Kundus: Ein wichtiger Präzedenzfall
> Die Zivilklage wegen des Bombardements nahe Kundus vor zwei Jahren ist
> kompliziert. Ein Sieg vor Gericht aber hätte eine wichtige, politische
> Bedeutung.
Die Bundeswehr handelt im Ausland nicht in rechtsfreiem Raum. Wenn - wie
bei dem Tanklaster-Bombardement von Kundus - Dutzende von Zivilisten
getötet werden, dann kann das strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen
haben.
Angehörige der Opfer von Kundus fordern jetzt Schadenersatz von der
Bundesrepublik. Das ist nicht aussichtslos. Auch wegen Vorfällen in
bewaffneten Konflikten können Amtshaftungsansprüche in Deutschland geltend
gemacht werden. Das haben deutsche Gerichte bereits grundsätzlich
anerkannt. Es geht hier nicht um Völkerrecht, bei dem nur Staaten handeln
können, sondern um deutsches Zivilrecht. Und die sogenannte
Staatenimmunität schützt Deutschland nur vor Klagen im Ausland, nicht vor
solchen vor heimischen Gerichten.
Ein Selbstläufer sind die Klagen nicht, denn es kommt auf viele
komplizierte Details an. So ist zwar klar, dass Oberst Klein eine
unmittelbare Bedrohung deutscher Truppen vorgetäuscht hat, um die
Nato-Bomber ohne Rücksprache anfordern zu können. Den Klägern nützt dies
aber nur, wenn deutsche Gerichte annehmen, dass die Nato-internen Regeln
auch dem Schutz von Zivilisten dienten.
Ein Sieg vor Gericht würde einen wichtigen Präzedenzfall schaffen. Kriege
verhindern lassen sich damit aber kaum. Nach Angaben der Anwälte hat die
Bundesregierung in vergleichbaren Fällen freiwillig 14.000 bis 25.000 Euro
bezahlt. So viel verlangen sie nun auch. Selbst bei hundert Geschädigten
kommen da nur rund 2 Millionen Euro zusammen - keine Summe, die politisch
ins Gewicht fällt. Was zählt, wäre das Signal an die Soldaten: Auch im
Krieg darf mit dem Leben von Unbeteiligten nicht leichtfertig umgegangen
werden.
1 Sep 2011
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Kundus
Kundus
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