Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Bundesrat lehnt Gesetzentwurf ab: CO2-Speicherung gestoppt
> Schwarz-Gelb will die unterirdische Verpressung von Kohlendioxid möglich
> machen. Ein entsprechendes Gesetz ist aber jetzt durch den Bundesrat
> gerasselt, denn in den Ländern regt sich der Protest.
Bild: Greenpeace-AktivistInnen demonstrieren vor dem Berliner Bundesratsgebäud…
BERLIN rtr | Die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid aus Kraftwerken
und Industriebetrieben kann auch künftig im größeren Stil in Deutschland
nicht erprobt werden. Der Bundesrat lehnte am Freitag einen Gesetzesvorstoß
des Bundes ab, mit dem das Treibhausgas zunächst testweise in ehemaligen
Gasspeichern gelagert werden sollte.
Diese sogenannten CCS-Technik (Carbon Capture and Storage) gilt als
Voraussetzung, um in Deutschland Kohlekraftwerke auf Dauer wirtschaftlich
betreiben zu können, da sonst Rechte zum CO2-Ausstoß an der Börse gekauft
werden müssen. Deutschland droht nun aber auch ein
Vertragsverletzungsverfahren, da die EU-CCS-Richtlinie eigentlich schon im
Juni in nationales Recht umgesetzt werden musste.
Im Bundesrat gab es auch keine Mehrheit zur Anrufung des
Vermittlungsausschusses. So kann das Gesetz nur noch auf Initiative der
Bundesregierung oder des Bundestags über den Umweg dieses Gremiums gerettet
werden.
Doch die Lage ist verfahren, da es in den Bundesländern großen Widerstand
gegen die Speicherung gibt, da Kohlendioxid in hoher Konzentration giftig
ist und ein Entweichen des Gases befürchtet wird. So wurden mehrere
Einigungsversuche zwischen Bund und Ländern in den vergangenen Jahren
wieder verworfen. Speicherstätten wären vor allem in Niedersachsen und
Schleswig-Holstein vorhanden, wo die Proteste entsprechend heftig sind.
Im Gesetz der Bundesregierung sollten die Bundesländer umfangreiche Rechte
erhalten, CCS auf ihrem Gebiet zu untersagen. Niedersachsen sprach sich
daher für das Gesetz aus, kündigte aber an, dass es CCS dort nicht geben
werde. Dies wiederum verärgert Brandenburg, das als Braunkohleförderland
befürchtet, als einziges Land letztlich die Speicherung durchsetzen zu
müssen.
Aber auch der Energiekonzern und Braunkohleverstromer Vattenfall bemängelt,
dass das Gesetz bis 2016 befristet ist und die Haftungsregelungen die
Betreiber zu hohe Risiken aufbürdeten. Selbst mit dem Gesetz seien daher
die Voraussetzungen für den Bau des Testkraftwerks Jänschwalde, das mit
EU-Mitteln in dreistelliger Millionenhöhe gefördert werden könnte, nicht
gegeben.
23 Sep 2011
## ARTIKEL ZUM THEMA
Neuer Standard für CO2-Bilanzierung: Klimagase von der Wiege bis zur Bahre
Erstmals wird international festgelegt, wie Firmen ihre CO2-Bilanz über die
ganze Produktion messen sollen. Umweltschützer fordern staatliche Standards
und Kontrollen.
Diskussion um CO2-Endlager: Bremsen oder Gas geben
Manche Umweltschützer halten die CO2-Speicherung für gefährlich, andere
sehen sie als Notbremse gegen die Klimakatastrophe. Die Kohleindustrie
hofft jedenfalls.
Kommentar CO2-Speicherung: Versuche jetzt, Widerstand folgt
Das CCS-Gesetz sollte erstmal in Kraft treten. Der Kampf gegen die
CO2-Speicherung muss später auf der Straße und in den Parlamenten
ausgefochten werden.
Streit um CCS-Speicher: Länder stellen sich quer
Schleswig-Holstein will das Speichern von Kohlendioxid im Land gesetzlich
verbieten. Und auch Niedersachsen sträubt sich gegen unterirdische
CO2-Lager. Vor der Küste aber regiert der Bund.
Kommentar CO2-Speicherung: Ganz sicher kein Klimaschutz
Wie soll Brandenburg seinen Einwohnern eine Technologie verkaufen, die
andere Bundesländer nicht haben wollen?
Untersuchung zur CO2-Speicherung in der Nordsee: CCS-Forscher tauchen ab
Die unterirdische CO2-Speicherung ist politisch umstritten. Nun wird sie
von einem Wissenschaftsteam unter Leitung des Kieler Geomar-Instituts
untersucht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.