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# taz.de -- Synode der evangelischen Kirche: Streikrecht ist kein Grundrecht
> In kirchlichen Einrichtungen darf weiterhin nicht gestreikt werden. Das
> hat die EKD bei ihrer Synode beschlossen. Verdi-Chef Frank Bsirske nennt
> den Beschluss "skandalös".
Bild: Streikrecht ist Grundrecht? Nicht bei der evangelischen Kirche.
FREIBURG taz | Die evangelische Kirche (EKD) hat das Streikverbot in
kirchlichen Einrichtungen per Kirchengesetz bekräftigt. Der
Verdi-Vorsitzende Frank Bsirske nannte den Beschluss "skandalös".
Bei ihrer Synode in Magdeburg beschloss die EKD am Mittwoch ein
Kirchengesetz, das die Arbeitsverhältnisse der MitarbeiterInnen in der
Diakonie regelt. Löhne und Arbeitsbedingungen werden demnach nicht per
Tarifvertrag, sondern in "arbeitsrechtlichen Kommissionen" ausgehandelt, in
denen Arbeitgeber und Beschäftigte in gleicher Zahl sitzen.
Kommt es dort zu keiner Einigung, folgt eine verbindliche Schlichtung mit
einem neutralen Vorsitzenden. "Dieses Verfahren schließt Streik und
Aussperrung aus", heißt es im Kirchengesetz.
Das jetzt beschlossene Kirchengesetz soll ein Leitbild für die gesamte
Diakonie sein. Rund 450.000 Menschen sind in den sozialen Einrichtungen der
evangelischen Kirche beschäftigt. Das jetzt beschlossene innerkirchliche
Gesetz gilt direkt aber nur für das Diakonische Werk auf Bundesebene, wo
etwa die Hälfte der Diakonie-Beschäftigten arbeitet.
Auf Ebene der Landeskirchen sind abweichende Regelungen möglich. So können
in der nordelbischen Landeskirche und in Berlin-Brandenburg die
diakonischen Werke weiter Tarifverträge mit Verdi aushandeln. Ein
Streikverbot gilt aber auch dort.
In einer begleitenden Resolution hat die Magdeburger Synode beschlossen,
dass kirchliche Unternehmen mit Sanktionen (bis zum Ausschluss aus der
Diakonie) rechnen müssen, wenn sie Bereiche wie den Putzdienst ausgliedern,
um Löhne drücken zu können. Wie häufig solche Entwicklungen sind, soll nun
durch ein unabhängiges Institut untersucht werden. Die diakonischen
Einrichtungen werden verpflichtet, Informationen zu liefern. Die
Mitarbeitervertretungen der Einrichtungen sollen zudem rechtlich und
finanziell aufgewertet werden. Sie ersetzen Betriebsräte, die es in der
Diakonie auch nicht gibt.
Bis 2013 soll die Kirchenleitung Vorschläge zur Weiterentwicklung des
kirchlichen Arbeitsrechts vorlegen, so die Synode. Schon im Frühjahr 2012
wird das Bundesarbeitsgericht über das Streikverbot in kirchlichen
Einrichtungen entscheiden.
9 Nov 2011
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Verdi
kirchliche einrichtungen
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