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# taz.de -- Klage gegen AKW-Laufzeitverkürzung: Eon will Grundrecht auf Gewinn
> Es geht um Schadenersatz in Milliardenhöhe. Der Konzern Eon klagt gegen
> die AKW-Laufzeitverkürzung. Umweltschützer fordern Eon-Kunden zur
> Kündigung auf.
Bild: Ein "verschönertes" Firmenschild des Energiekozerns Eon.
BERLIN/FREIBURG taz | Der Energiekonzern Eon macht Ernst mit seinem
juristischen Kampf gegen den Atomausstieg: Das Bundesverfassungsgericht
bestätigte am Dienstag den Eingang einer 276 Seiten starken
Verfassungsbeschwerde.
Ohne Entschädigungen halte man das Ausstiegsgesetz für verfassungswidrig,
sagte ein Unternehmenssprecher der taz. Darin bemängelt Eon, dass das
Ausstiegsgesetz keine Entschädigungen vorsieht. Die Forderungen, die sich
unter anderem auf getätigte Investitionen und den Wertverlust der
Reststrommengen beziehen, beliefen sich auf "einen hohen einstelligen
Milliardenbetrag".
Der Bundestag hatte nach der Atomkatastrophe von Fukushima Ende Juni
beschlossen, dass die Betriebsgenehmigung für acht AKWs sofort endet und
die neun übrigen Reaktoren gestaffelt bis 2022 abzuschalten sind. Damit
wurde die im Herbst 2010 beschlossene Laufzeitverlängerung zurückgenommen.
Eon war Betreiber der stillgelegten Kraftwerke Isar I und Unterweser und
Miteigentümer der AKWs in Krümmel und Brunsbüttel, die nach Pannen schon
länger stillstanden. Trotz der Abschaltung der Atomkraftwerke hat das
Unternehmen in den ersten neun Monaten 2011 einen Gewinn von 1,6 Milliarden
Euro gemacht.
## Einleuchtende Risikobewertung
Ein Urteil wird im nächsten Jahr erwartet. Wenn Karlsruhe das Gesetz für
verfassungwidrig erklärt, könnte der Bundestag überlegen, ob er den
Atomausstieg zurücknimmt oder ein neues Gesetz mit Entschädigungen
beschließt. Die Erfolgsaussichten sind allerdings gering. Das Gericht wird
berücksichtigen, dass das Ausstiegsgesetz nicht willkürlich gefasst wurde,
sondern als Reaktion auf einen schweren Atomunfall und eine einleuchtende
neue Risikobewertung.
Der Eingriff für Eon war demgegenüber relativ gering, weil die AKWs schon
völlig oder weitgehend amortisiert sind. Entgangener Gewinn ist
verfassungsrechtlich nicht geschützt. Dass die Verkürzung der Laufzeiten
durch eine Entschädigung abgefedert werden musste, liegt deshalb nicht
nahe. Immerhin hatten die AKW-Betreiber ähnlichen Laufzeiten im
Atomkompromiss von 2000 bereits zugestimmt.
Die Bundesregierung nahm die Klage gelassen auf. Man habe "keinen Zweifel,
dass das Atomgesetz verfassungsgemäß ist", sagte eine Regierungssprecherin
am Dienstag zur taz. "Den Unternehmen bleibt es selbstverständlich
unbenommen, eine gerichtliche Überprüfung anzustreben."
Als Konsequenz aus der Klage rief der Umweltverband Naturfreunde
Deutschlands alle Eon-Kunden auf, ihre Stromverträge zu kündigen und zu
einem Ökostromanbieter zu wechseln. "Je länger Eon an der Atomkraft
festhält und versucht, die Energiewende rückgängig zu machen, dasto mehr
Kunden werden sie verlieren", sagte Naturfreunde-Vorstand Uwe Hiksch. Eon
verkauft seinen Strom über sieben regionale Vertriebsgesellschaften und den
bundesweiten Stromdiscounter "E wie einfach".
15 Nov 2011
## AUTOREN
M. Kreutzfeldt
C. Rath
## TAGS
Schwerpunkt Atomkraft
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