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# taz.de -- Mindestlohn für Leiharbeit: Arbeitgeber lassen sich Zeit
> Der beschlossene Mindestlohn für Leiharbeiter ist immer noch nicht in
> Kraft. Arbeitgeberverbände streiten sich über unterschiedliche
> Formulierungen für den Antrag.
Bild: "Kein Lohn unter 8,50 Euro": Bei der Leiharbeit ist der Mindestlohn noch …
BERLIN taz | Während die CDU in den letzten Wochen darüber stritt, ob sich
eine allgemeine Lohnuntergrenze am Mindestlohn in der Leiharbeit
orientieren sollte, ist dieser für rund 900.000 Leiharbeiter noch gar nicht
in Kraft. Der Grund: Abstimmungsprobleme zwischen dem
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem
Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ).
Jetzt aber ist man im Bundesarbeitsministerium (BMAS) optimistisch: "Der
Antrag der Tarifpartner liegt vor, wir werden alles tun, dass der
Mindestlohn Anfang 2012 in Kraft tritt", sagte BMAS-Sprecherin Heike Helfer
der taz. Leiharbeiter hätten dann im Westen einen Anspruch auf 7,89 Euro
Brutto Stundenlohn, im Osten auf 7,01 Euro.
Ab Herbst 2010 hatten Regierung und Opposition monatelang um einen
Hartz-IV-Kompromiss gerungen, nachdem das Bundesverfassungsgericht im
Februar 2010 eine transparente Neuberechnung der Regelsätze des
Arbeitslosengeld II verlangt hatte.
Ende Februar 2011 dann einigten sich die Parteien nicht nur auf eine
Regelsatzerhöhung von fünf und später noch einmal drei Euro sowie auf ein
Bildungspaket für bedürftige Kinder. Vereinbart wurde auch, einen
Mindestlohn in der Leiharbeit zu ermöglichen: Er soll im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz festgeschrieben werden, das die Leiharbeit
regelt.
## Angst vor der offenen Grenze
Dass es nun zehn Monate gedauert hat, bis der Mindestlohn-Antrag von
Gewerkschaften und Arbeitgebern dem BMAS vorliegt, erklärt
iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz damit, dass die beiden
Arbeitgeberverbände in ihren jeweiligen, bereits geltenden Tarifverträgen
zwar die gleichen Entgelthöhen von 7,89 und 7,01 Euro, aber
unterschiedliche Regelungen zu Arbeitszeitkonten festschreiben.
Beim BMAS kann jedoch nur ein Tarifvertrag eingereicht werden, der dann zum
branchenweit allgemeingültigen Mindestlohntarifvertrag erklärt wird.
Gewerkschaften, iGZ und BAP vertreten nach eigenen Angaben rund 600.000 der
etwa 900.000 Leiharbeiter.
Die Tarifpartner begründen ihren Antrag damit, dass seit dem 1. Mai die
deutschen Grenzen offen sind für Arbeitnehmer und Dienstleister aus acht
osteuropäischen Staaten. So könnten Leiharbeitsfirmen beispielsweise mit
Sitz in Polen Beschäftigte für umgerechnet 1,85 Euro, den polnische
Mindestlohn, nach Deutschland verleihen. Damit bestünde "die Gefahr, dass
sich osteuropäische Anbieter auf dem Markt durchsetzten und das bestehende
Lohn- und Gehaltsniveau insgesamt ins Rutschen kämen", so die
Antragsteller.
Bevor der Mindestlohn endgültig in Kraft treten kann, muss noch eine
dreiwöchige Einspruchsfrist gegen die Lohnuntergrenze beachtet werden. Auch
der beim BMAS angesiedelte Tarifausschuss sowie das Kabinett müssen sich
noch damit befassen. Im BMAS erwartet man deswegen jedoch keine
Verzögerungen. Für die Kontrolle des Mindestlohns ist künftig der Zoll
zuständig. Er soll dafür um 156 Kontrolleure aufgestockt werden.
16 Nov 2011
## AUTOREN
Eva Völpel
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