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# taz.de -- Neues Gesetz von Kristina Schröder: Krach um Kinderschutz
> Bund und Länder streiten sich, ob Kinderschutz von den Kassen bezahlt
> werden darf. Das entsprechende Gesetz könnte nun im Bundesrat scheitern.
Bild: Lauschende Familienhebamme: Nötig und wichtig, aber wer zahlt?
BERLIN taz | Der Streit zwischen Bund und Ländern über das neue
Kinderschutzgesetz bekommt weitere Nahrung: Das FDP-geführte
Gesundheitsministerium möchte den Kinderschutz nicht durch die
Krankenkassen mitfinanzieren.
Der Entwurf von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) für ein
neues Kinderschutzgesetz sah zunächst vor, dass Geburtskliniken und Ärzte
die sogenannte Primärprävention vornehmen können. Es geht dabei darum,
hilfsbedürftige Familien zu identifizieren.
In Rheinland-Pfalz etwa wird an Geburtskliniken ein Fragebogen ausgefüllt,
mit dem die soziale Situation der Mutter erfasst wird und mit dem ermittelt
wird, ob sie nach der Geburt besonderer Betreuung bedarf. Diese Erhebung
machen im Moment Jugendamts-MitarbeiterInnen oder Ehrenamtliche -
unentgeltlich. Schröders Gesetzentwurf sollte dieses Screening als
Kassenleistung verankern. Doch dies hat Gesundheitsminister Bahr
verhindert.
"Wir haben im Bereich Kinderschutz schon sehr viel geregelt, was in unserem
Zuständigkeitsbereich liegt", erklärte ein Ministeriumssprecher der taz.
"Das Screening aber ist eine Leistung der Daseinsvorsorge. Und die
Daseinsvorsorge ist Aufgabe der Länder." Die Bundesländer aber sehen das
anders. Für sie geht es um die Gesundheit der Kinder und nicht um
Daseinsvorsorge: "Die Krankenkassen sollen […] die primärpräventiven
Leistungen zum Erhalt der Kindergesundheit fördern", postulieren sie.
## SPD-Länder wollen Gesetz scheitern lassen
Die Länder werden das Kinderschutzgesetz kommende Woche im Bundesrat wohl
scheitern lassen. Mehrere SPD-regierte Länder wollen sich enthalten, heißt
es aus dem SPD-geführten Rheinland-Pfalz. Daraufhin müsste die
Bundesregierung den Vermittlungsausschuss anrufen. Völlig unklar ist damit,
ob das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann.
Die Länder sind auch erbost, weil die Familienministerin ein 120 Millionen
Euro teures Modellprojekt spendieren will, mit dem sogenannte
Familienhebammen Eltern rings um die Geburt eines Kindes zur Seite stehen
können. In der Stellungnahme des Bundesrats-Familienausschusses wird darauf
hingewiesen, dass die Bundesländer längst eigene Programme aufgelegt haben.
Das Modellprojekt würde damit zu Doppelstrukturen führen.
Obendrein brächen die neu aufgebauten Strukturen nach vier Jahren, wenn das
Modellprojekt auslaufe, wieder zusammen. Für Familienhebammen, so die
rheinland-pfälzische Familienministerin Irene Alt (Grüne), brauche man
"nicht ein auf vier Jahre befristetes Modellprojekt, sondern verbindliche
Regelungen, die dauerhaft durch Bundesmittel abgesichert sein müssen".
Schröders Kinderschutzgesetz dagegen werde ein Papiertiger bleiben.
18 Nov 2011
## AUTOREN
Heide Oestreich
Heide Oestreich
## TAGS
Psychotherapie
Kinderschutz
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