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# taz.de -- Kinderschutzgesetz wird reformiert: Mehr Hilfe für gefährdete Fam…
> Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) will den Kinderschutz
> verbessern. Kinder sollen einen eigenen Ombudsmann bekommen.
Bild: Nach der Geburt kommt die stressige Zeit. Familienhebammen sollen helfen.
BERLIN taz | Es sind herzzerreißende Geschichten, die das SZ-Magazin diese
Woche erzählt. Das Jugendamt reißt darin Familien auseinander, ordnet
willkürlich Kinder einem Elternteil zu oder bringt sie grundlos ins Heim.
Es wirkt wie der Hort der Inkompetenz.
Nüchtern betrachtet sind diese Geschichten natürlich hochsubjektiv, niemand
hat nachrecherchiert, ob die betreffenden Jugendämter nicht doch ein paar
gute Gründe für ihr Handeln hatten. Und erinnert man sich an die Fälle
verwahrloster, verhungerter, ermordeter Kinder, die vor einigen Jahren die
Schlagzeilen beherrschten, dann gibt es gute Gründe, viele Familien genau
anzusehen – und auch unpopuläre Entscheidungen zu treffen.
Am Mittwoch verabschiedete das Bundeskabinett den Evaluationsbericht zum
Bundeskinderschutzgesetz, das in der Folge der vielen Misshandlungsfälle
2012 in Kraft trat. Ziel war, die Menschen, die mit einem gefährdeten Kind
zu tun haben, zu vernetzen und Familien mehr Unterstützung zukommen zu
lassen. Die Evaluation fiel einigermaßen positiv aus – aber, so betonte
SPD-Familienministerin Manuela Schwesig bei der Vorstellung des Berichts,
„es reicht nicht aus“. Sie wird das Gesetz nächstes Jahr novellieren.
Vor allem will Schwesig das System der sogenannten Familienhebammen –
bisher nur ein Modellprojekt – verstetigen, indem sie die Finanzierung über
einen Fonds ermöglicht. Familienhebammen begleiten junge gefährdete
Familien im schwierigen ersten Jahr nach der Geburt eines Kindes.
Heikel ist das Vorhaben, die Elternrechte zu beschneiden, wenn ein Kind
mehrere Jahre in einer Pflegefamilie verbracht hat. Bisher haben die
Gerichte regelmäßig angeordnet, dass solche Kinder ihren Eltern
zurückgegeben werden, wenn deren Situation sich verbessert hat. Schwesig
will das ändern: „Wenn ein Kind schon acht Jahre in einer Pflegefamilie
lebt, dann gehen solche Rückführungen oft nicht gut aus. Dann wäre es
besser, zu schauen, was für das Kind gerade am besten ist.“ Es könne ja
trotzdem eine Beziehung zu seinen leiblichen Eltern aufbauen.
Man ahnt, welche abermals herzzerreißenden Geschichten von Eltern, die ihre
Kinder nicht zurückbekommen, dieses Vorhaben ergeben wird. Aber die
Jugendämter stehen in dieser Spannung, zu entscheiden, ab wann eine Familie
zur Gefahr für ein Kind wird. Vielleicht ist eine weitere Neuerung, die
Schwesig will, dabei hilfreich: Kinder sollen eine eigene Ombudsstelle
bekommen, an die sie sich mit ihren Sorgen wenden können.
17 Dec 2015
## AUTOREN
Heide Oestreich
## TAGS
Kinderschutz
Misshandlung
Gesetz
Geburt
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