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# taz.de -- Staatstrojaner: Kaum Erfolg bei Fahndungsversuchen
> Die Entdeckung von staatlicher Schnüffel-Software sorgte für viel
> Aufregung. Jetzt stellt sich heraus, dass BKA und Zoll wenig Erfolg mit
> den Trojanern haben.
Bild: Jede Menge Holz: Der Staatstrojaner bringt laut Regierung nur wenig.
Berlin dpa | Beim Einsatz von Spionage-Software hatten die Bundesbehörden
bislang nur mäßigen Erfolg. In vielen Fällen ist es Bundeskriminalamt (BKA)
und Zollfahndungsdienst nicht gelungen, die Computer der Verdächtigen zu
überwachen.
Das geht aus einer noch nicht veröffentlichten Antwort des Bundesregierung
auf eine Kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervor. Darin
rechtfertigte die Regierung erneut den Einsatz von Schnüffel-Software.
Linke und Chaos Computer Club (CCC) kritisierten, die Antworten lieferten
nicht die versprochene Aufklärung in der Trojaner-Affäre.
Die Bundesregierung zählt 23 Strafverfahren sowie 11 Fälle von
Gefahrenabwehr auf, in denen BKA und Zollfahndungsdienst Trojaner
eingesetzt haben. 13 Mal ist es demnach zu einer Überwachung gekommen - in
den anderen Fällen habe es "keine Aufbringung" der Software oder "keine
Ausleitung" von Daten gegeben.
Bei den eingesetzten Trojanern handelte es sich nach Regierungsangaben
allerdings nicht um das Programm, das der CCC nach seiner Analyse als
schlampig programmiert und verfassungswidrig bezeichnet hatte - das war
eine Version aus Bayern. Zum Einsatz von Spionage-Software bei
Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) wollte sich die
Bundesregierung aus angeblichen Sicherheitsgründen nicht äußern.
Details nannte die Regierung zu den Kosten des Trojaner-Einsatzes bei
Bundesbehörden. Das Bundeskriminalamt (BKA) habe zwischen 2007 und Mai 2011
knapp 300 000 Euro ausgegeben, das Zollfahndungsamt 150 000 Euro. In
weiteren Verfahren sei Software angeschafft worden, für die noch keine
Rechnung gestellt worden sei oder für die keine Kosten angefallen seien.
Die hessische Firma DigiTask erhielt den größten Teil der Aufträge.
## Berufung aufs Geschäftsgeheimnis
In einer Reaktion erneuerte der Chaos Computer Club (CCC) seine Kritik,
dass der Einsatz der heimlichen Spionagesoftware unzureichend kontrolliert
werde. Zudem bestätigten die Antworten den "Eindruck anhaltender
technischer Inkompetenz": "Dass deutsche Sicherheitsbehörden einen
Spitzel-Trojaner einsetzen, von dem sie - wie nun auch offiziell von der
Regierung bestätigt - nie einen Quellcode gesehen haben, erschüttert das
Vertrauen in die Behörden weiterhin nachhaltig."
Die Regierung bestätigte, dass den Bundesbehörden der Quellcode der
eingesetzten Trojaner-Software nicht vorlag. Dieser sei als Geschäfts- und
Betriebsgeheimnis des Herstellers geschützt. Die Qualitätssicherung habe
beim Anbieter gelegen - man habe aber "in jedem Einzelfall durch
Anwendungstests" die Einhaltung der Vorgaben kontrolliert. Den Einsatz der
Software habe man protokolliert.
Erneut rechtfertigte die Regierung, dass die Software eine Funktion zum
Nachladen von Programmcode hat. Dies sei notwendig, um das Programm auf den
neuesten Stand zu bringen. Kritiker bemängeln, dass so Funktionen
nachgeladen werden können, die eine umfangreiche Überwachung des Computers
erlauben und damit über das Erlaubte hinausgehen.
Die Linke erklärte, die Regierung habe mit der versprochenen Aufklärung
offenbar nie begonnen. "Trotz vollmundiger Versprechungen wurde weder die
Staatstrojaner-Affäre aufgearbeitet, noch irgendetwas grundsätzlich an der
verfassungswidrigen Überwachungspraxis geändert", erklärte der
Bundestagsabgeordnete Jan Korte, der die Kleine Anfrage gestellt hatte. Er
forderte, die Quellen-TKÜ zu stoppen und alle bisherigen Fälle zu
überprüfen.
24 Nov 2011
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