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# taz.de -- Auskünfte über Konsumgüter: Erleichterter Zugang für Verbraucher
> Der Bundestag verabschiedet das neue Verbraucherinformationsgesetz. Für
> die Opposition ist es eine Verschlechterung.
Bild: Sind Grenzwerte in Lebensmittel überschritten, müssen die Behörden kü…
BERLIN dpa/dapd/taz | Der Zugang zu Behördenauskünften über Lebensmittel
und Produkte soll einfacher werden. Das sieht die Novelle des
Verbraucherinformationsgesetzes vor, die der Bundestag am Freitag
verabschiedet hat. Ein Großteil der Bürgeranfragen ist künftig kostenlos,
und statt komplizierter Anträge genügt in den meisten Fällen ein Anruf oder
eine E-Mail. Zudem gilt der Auskunftsanspruch nicht mehr nur, wenn es um
Nahrungsmittel und Gebrauchsgegenstände wie Putzmittel oder Spielwaren
geht, sondern auch für technische Produkte wie Waschmaschinen und
Haartrockner. Der Opposition geht die Reform allerdings nicht weit genug.
Mit ihrer Gesetzesnovelle reagiert die Bundesregierung darauf, dass die
seit 2008 geltenden Auskunftsmöglichkeiten von den Bürgern kaum genutzt
wurden. Umwelt- und Verbraucherverbände klagten immer wieder, dass die
Anfragen oft langwierig und kompliziert waren und dass selbst bei einfachen
Fragen Gebühren von bis zu 25 Euro verlangt wurden. Mit dem neuen Gesetz
bleiben Anfragen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro für den
Bürger kostenlos. Wenn es um Rechtsverstöße geht, gilt eine Grenze von
1.000 Euro.
Als Konsequenz aus zahlreichen Lebensmittelskandalen werden auch die
Behörden stärker in die Pflicht genommen. Sie müssen die Öffentlichkeit
künftig selbst informieren, wenn Grenzwerte überschritten oder
Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden. Ein Verweis auf Betriebs-
oder Geschäftsgeheimnisse soll in solchen Fällen erschwert werden.
"Dioxinwerte sind kein Geschäftsgeheimnis", betonte Verbraucherministerin
Ilse Aigner (CSU).
## Grenzwerte für Finanzdienstleistungen fehlen
SPD, Linke und Grüne forderten in der Parlamentsdebatte unter anderem eine
Auskunftspflicht der Unternehmen, um den Umweg über die Behörden zu
vermeiden. Zudem kritisierten sie, dass Finanzdienstleistungen weiterhin
ausgeklammert bleiben.
Aigner verteidigte diese Regelung jedoch und verwies auf das Fehlen von
Grenzwerten, die in dieser Branche missachtet werden könnten: "Hier gibt es
eben keine Messwerte, die objektiv auch feststellbar sind."
Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira
Drobinski-Weiß, dagegen bemängelte, dass das neue
Verbraucherinformationsgesetz sogar Verschlechterungen bringe. So können
Behörden künftig die Bearbeitung von Auskunftsanliegen verweigern, wenn
dadurch die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben beeinträchtigt würde.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
2 Dec 2011
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