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# taz.de -- Aufklärung nach Dioxinskandal: Pranger light für Pfuschfirmen
> Nach dem Dioxinskandal will die Regierung es Konsumenten erleichtern,
> Kontrollergebnisse der Behörden zu erfahren. Zu wenig, meinen
> Verbraucherschützer.
Bild: In diesem Fall war das Huhn zuerst da. Es löste den Aktionismus von Mini…
Verbraucherschützer haben den Gesetzentwurf von Bundesagrarministerin Ilse
Aigner (CSU) für mehr Information beispielsweise über Dioxinfunde in
Lebensmitteln kritisiert. "Ein grundlegender Mangel besteht darin, dass die
Behörden etwa den Herstellernamen nur veröffentlichen, wenn das Unternehmen
gegen geltendes Recht verstößt", sagte der Vorsitzende des
Verbraucherzentrale Bundesverbands, Gerd Billen, am Montag der taz.
Er forderte, dass Ämter künftig alle Ergebnisse ihrer Untersuchungen zum
Beispiel in Lebensmittelbetrieben offenlegen - auch wenn Grenzwerte nicht
überschritten wurden. "Dann können die Verbraucher und
Nichtregierungsorganisationen einen Überblick bekommen, wie sich bestimmte
Produkte entwickeln." Aigner sei aber mit ihrem Entwurf "auf halbem Weg
stehengeblieben".
Verbraucher- und Umweltorganisationen versprechen sich von einem
umfassenden Informationsrecht mehr Druck auf Unternehmen, sich korrekt zu
verhalten. Denn oft schrecke es mehr ab, einen Hersteller als
Gesetzesbrecher zu outen als eine Geldstrafe zu verhängen. Zudem soll die
Öffentlichkeit besser kontrollieren können, ob die Aufsichtsbehörden gut
arbeiten oder mit der Industrie kungeln. Seit dem jüngsten Dioxinskandal
sieht das auch Ministerin Aigner so und hat Änderungen der beiden Gesetze
über Verbraucherinformation sowie Lebens- und Futtermittel vorgeschlagen.
Doch Billen hält Auskunftsrechte nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch
bei anderen Produkten für nötig. Zwar will Aigner das geplante
Verbraucherinformationsgesetz dem Entwurf zufolge auch auf Elektrogeräte
ausweiten. Wenn aber die Behörden eine Bank dabei ertappen, wie sie
Kundenrechte missachtet, oder bei einer Tankstelle defekte Benzinuhren
entdecken, müssten sie das den Verbrauchern nach den derzeitigen Plänen
nicht mitteilen.
Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Nicole Maisch bemängelte, dass Aigner
immer noch nicht das Smiley-Kennzeichnungssystem im Gesetz verankern wolle.
Bei diesem Modell informieren die Behörden etwa am Eingang von Gaststätten
mit Symbolen über die Hygiene in den Unternehmen.
"Positiv an dem Gesetzesentwurf ist aber die Klarstellung für die Behörden,
dass sie in Zukunft Verstöße zeitnah veröffentlichen können, ohne bei jedem
einzelnen Verstoß lange das Unternehmen anhören zu müssen", sagte Billen
weiter. Diese Möglichkeit räumt der Entwurf den Ämtern ein, wenn eine Firma
beispielsweise gegen die Sicherheit von Lebensmitteln und Elektrogeräten
verstößt. Allerdings wären die Behörden nicht dazu gezwungen. Aber falls
sie auf eine Anhörung verzichten, müssen sie meist zwei Wochen warten,
damit das Unternehmen klagen kann.
Aigners Ministerium wollte die Reaktionen auf die vorgeschlagene Reform
nicht kommentieren. "Solange der Gesetzentwurf noch zwischen den Ressorts
der Bundesregierung abgestimmt wird, können wir uns nicht zu Einzelheiten
äußern", sagte eine Sprecherin.
24 Jan 2011
## AUTOREN
Jost Maurin
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