| # taz.de -- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Türken sind Auslände… | |
| > Der EuGH hat bei Ausweisungen die Gleichstellung von Türken und | |
| > EU-Bürgern aufgegeben. Damit verändert sich die Rechtsprechung nach | |
| > vielen Jahren. | |
| Bild: Doch ein reines Wirtschaftsabkommen? Türkische Arbeiter 1964. | |
| FREIBURG taz | Türken haben nicht mehr den gleichen Schutz vor Ausweisung | |
| wie EU-Bürger. Das entschied an diesem Donnerstag der Europäische | |
| Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. | |
| Konkret ging es um den Fall des 37-jährigen Nural Z. aus Baden-Württemberg. | |
| Der türkische Staatsbürger war in Deutschland geboren und aufgewachsen. Er | |
| verließ die Schule ohne Abschluss, wurde drogensüchtig und beging | |
| zahlreiche Straftaten. 2007 ordnete das Regierungspräsidium Stuttgart seine | |
| Ausweisung an. | |
| Z. klagte gegen die Ausweisung, inzwischen hat er auch geheiratet, ein Kind | |
| gezeugt, die Drogensucht überwunden und eine Arbeit aufgenommen. | |
| Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) legte seinen Fall dem EuGH vor, | |
| um zu klären, welcher Maßstab derzeit für die Ausweisung türkischer | |
| Arbeitnehmer gilt. Früher hatte der EuGH den Ausweisungsschutz von Türken | |
| dem von EU-Bürgern gleichgestellt und sich dazu auf das | |
| Assoziationsabkommen EU-Türkei von 1963 gestützt. | |
| ## Türken wie Drittstaatler behandeln | |
| Diese Gleichstellung gab der EuGH jetzt auf. Das Assoziationsabkommen | |
| verfolge "rein wirtschaftliche Ziele", während sich der 2004 verbesserte | |
| Ausweisungsschutz für EU-Bürger auf die Unionsbürgerschaft stütze, die den | |
| "grundlegenden Status" von EU-Bürgern regele. | |
| Der Ausweisungsschutz des Deutsch-Türken Z. richtet sich deshalb nur nach | |
| den Regeln für Drittstaatenangehörige, die länger als zehn Jahre in | |
| Deutschland leben. Ein hier verwurzelter Türke ist dann so zu behandeln wie | |
| zum Beispiel ein hier verwurzelter Nigerianer. Danach kann Z. ausgewiesen | |
| werden, wenn eine konkrete und hohe Wiederholungsgefahr schwerer Straftaten | |
| besteht. Als EU-Bürger könnte er nur "aus zwingenden Gründen der | |
| öffentlichen Sicherheit" ausgewiesen werden. | |
| Trotz der für ihn enttäuschenden EuGH-Entscheidung könnte es am Ende ein | |
| Happy End für Z. geben. Bei der Gefährlichkeitsprognose kommt es nämlich | |
| auf den Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung an. Das heißt, Z.'s | |
| positive Entwicklung der letzten Jahre wird voll berücksichtigt. Und wenn | |
| Z. nun nicht mehr als potenzieller Rückfalltäter gilt, dann wird er auch | |
| nicht ausgewiesen. (Az.: C-371/08) | |
| 8 Dec 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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