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# taz.de -- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Türken sind Auslände…
> Der EuGH hat bei Ausweisungen die Gleichstellung von Türken und
> EU-Bürgern aufgegeben. Damit verändert sich die Rechtsprechung nach
> vielen Jahren.
Bild: Doch ein reines Wirtschaftsabkommen? Türkische Arbeiter 1964.
FREIBURG taz | Türken haben nicht mehr den gleichen Schutz vor Ausweisung
wie EU-Bürger. Das entschied an diesem Donnerstag der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.
Konkret ging es um den Fall des 37-jährigen Nural Z. aus Baden-Württemberg.
Der türkische Staatsbürger war in Deutschland geboren und aufgewachsen. Er
verließ die Schule ohne Abschluss, wurde drogensüchtig und beging
zahlreiche Straftaten. 2007 ordnete das Regierungspräsidium Stuttgart seine
Ausweisung an.
Z. klagte gegen die Ausweisung, inzwischen hat er auch geheiratet, ein Kind
gezeugt, die Drogensucht überwunden und eine Arbeit aufgenommen.
Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) legte seinen Fall dem EuGH vor,
um zu klären, welcher Maßstab derzeit für die Ausweisung türkischer
Arbeitnehmer gilt. Früher hatte der EuGH den Ausweisungsschutz von Türken
dem von EU-Bürgern gleichgestellt und sich dazu auf das
Assoziationsabkommen EU-Türkei von 1963 gestützt.
## Türken wie Drittstaatler behandeln
Diese Gleichstellung gab der EuGH jetzt auf. Das Assoziationsabkommen
verfolge "rein wirtschaftliche Ziele", während sich der 2004 verbesserte
Ausweisungsschutz für EU-Bürger auf die Unionsbürgerschaft stütze, die den
"grundlegenden Status" von EU-Bürgern regele.
Der Ausweisungsschutz des Deutsch-Türken Z. richtet sich deshalb nur nach
den Regeln für Drittstaatenangehörige, die länger als zehn Jahre in
Deutschland leben. Ein hier verwurzelter Türke ist dann so zu behandeln wie
zum Beispiel ein hier verwurzelter Nigerianer. Danach kann Z. ausgewiesen
werden, wenn eine konkrete und hohe Wiederholungsgefahr schwerer Straftaten
besteht. Als EU-Bürger könnte er nur "aus zwingenden Gründen der
öffentlichen Sicherheit" ausgewiesen werden.
Trotz der für ihn enttäuschenden EuGH-Entscheidung könnte es am Ende ein
Happy End für Z. geben. Bei der Gefährlichkeitsprognose kommt es nämlich
auf den Zeitpunkt der letzten Gerichtsentscheidung an. Das heißt, Z.'s
positive Entwicklung der letzten Jahre wird voll berücksichtigt. Und wenn
Z. nun nicht mehr als potenzieller Rückfalltäter gilt, dann wird er auch
nicht ausgewiesen. (Az.: C-371/08)
8 Dec 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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