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# taz.de -- Kommentar Ausweisung von Ausländern: Einmal Strafe ist genug
> Es ist ein Ausdruck deutscher Drohkultur, Ausländer nach der
> Haftentlassung automatsich abzuschieben. Gegenmaßnahmen wie
> Einzefallprüfungen reichen nicht aus.
Ausländer, die in Deutschland geboren wurden und aufgewachsen sind, kann
man eigentlich nicht als Ausländer bezeichnen. Sie sind Teil der hiesigen
Bevölkerung, haben nur zufällig keinen deutschen Pass.
Ein biografisches Detail rechtfertigt nicht, dass solche De-facto-Inländer
nach schweren Straftaten nicht nur ins Gefängnis müssen, sondern
anschließend auch aus ihrem Heimatland verwiesen werden.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt zwar entschieden,
dass es keine rechtliche Pflicht für einen absoluten Ausweisungsschutz
gibt. Deutschland verstößt also nicht gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention, wenn es hier geborene, straffällig gewordene
Ausländer ausweist.
Das ändert aber nichts an der politischen Forderung, alle hier
aufgewachsenen Menschen gleich zu behandeln. Eine Sonderstrafrecht für
Ausländer, die nach der Haftentlassung in ein für sie fremdes Land verbannt
werden, ist Ausdruck der deutschen Drohkultur gegen Ausländer, die deren
Integration schon seit Jahren behindert.
Für die größte Zahl der hier lebenden Ausländer - EU-Bürger und Türken -
ist der Automatismus zwar abgemildert. Sie werden nach einer dreijährigen
Haftstrafe nur dann ausgewiesen, wenn sie auch für die Zukunft als Gefahr
für die Bevölkerung eingestuft werden.
Wer geläutert ist, kann bleiben. Das ist ein Schritt in die richtige
Richtung, aber leider keine Erkenntnis der deutschen Politik, sondern ein
Folge von EU-Recht.
Für alle anderen hier aufgewachsenen "Ausländer" haben die Gerichte im
Interesse der Menschenrechte bisher nur eine Einzelfallprüfung zugebilligt.
Auch dieses Durchbrechen des bisherigen starren Automatismus ist erfreulich
- aber zu wenig.
13 Oct 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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