# taz.de -- Kommentar Ausweisung von Ausländern: Einmal Strafe ist genug | |
> Es ist ein Ausdruck deutscher Drohkultur, Ausländer nach der | |
> Haftentlassung automatsich abzuschieben. Gegenmaßnahmen wie | |
> Einzefallprüfungen reichen nicht aus. | |
Ausländer, die in Deutschland geboren wurden und aufgewachsen sind, kann | |
man eigentlich nicht als Ausländer bezeichnen. Sie sind Teil der hiesigen | |
Bevölkerung, haben nur zufällig keinen deutschen Pass. | |
Ein biografisches Detail rechtfertigt nicht, dass solche De-facto-Inländer | |
nach schweren Straftaten nicht nur ins Gefängnis müssen, sondern | |
anschließend auch aus ihrem Heimatland verwiesen werden. | |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat jetzt zwar entschieden, | |
dass es keine rechtliche Pflicht für einen absoluten Ausweisungsschutz | |
gibt. Deutschland verstößt also nicht gegen die Europäische | |
Menschenrechtskonvention, wenn es hier geborene, straffällig gewordene | |
Ausländer ausweist. | |
Das ändert aber nichts an der politischen Forderung, alle hier | |
aufgewachsenen Menschen gleich zu behandeln. Eine Sonderstrafrecht für | |
Ausländer, die nach der Haftentlassung in ein für sie fremdes Land verbannt | |
werden, ist Ausdruck der deutschen Drohkultur gegen Ausländer, die deren | |
Integration schon seit Jahren behindert. | |
Für die größte Zahl der hier lebenden Ausländer - EU-Bürger und Türken - | |
ist der Automatismus zwar abgemildert. Sie werden nach einer dreijährigen | |
Haftstrafe nur dann ausgewiesen, wenn sie auch für die Zukunft als Gefahr | |
für die Bevölkerung eingestuft werden. | |
Wer geläutert ist, kann bleiben. Das ist ein Schritt in die richtige | |
Richtung, aber leider keine Erkenntnis der deutschen Politik, sondern ein | |
Folge von EU-Recht. | |
Für alle anderen hier aufgewachsenen "Ausländer" haben die Gerichte im | |
Interesse der Menschenrechte bisher nur eine Einzelfallprüfung zugebilligt. | |
Auch dieses Durchbrechen des bisherigen starren Automatismus ist erfreulich | |
- aber zu wenig. | |
13 Oct 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Türken sind Ausländer zweiter Kl… | |
Der EuGH hat bei Ausweisungen die Gleichstellung von Türken und EU-Bürgern | |
aufgegeben. Damit verändert sich die Rechtsprechung nach vielen Jahren. | |
Abschiebung von hier geborenem Tunesier: Täter war nicht genug verwurzelt | |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden. Er erlaubt | |
die Ausweisung eines in Deutschland geborenen, aber straffälligen | |
Tunesiers. |