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# taz.de -- Kommentar Ausweisungsschutz: Kein Urteil gegen Türken
> Deutschland geht nach wie vor davon aus, dass man hier aufgewachsene
> Menschen in ein fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Das ist der
> wirkliche Skandal.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist immer wieder für Überraschungen gut.
Lange Zeit überraschte er die europäische Öffentlichkeit mit Urteilen, die
Türken EU-Bürgern gleichstellte, etwa beim Schutz vor Ausweisungen. Er
stützte dies auf ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei.
Doch jetzt, als sich die Öffentlichkeit langsam an eine weitgehende
Gleichstellung von Türken und EU-Bürgern gewöhnt hat, überrascht der EuGH
mit gegenläufigem Vorzeichen. Nun begründet das EU-Gericht, warum Europäer
einen besseren Schutz vor Ausweisung erhalten.
Festzuhalten ist zunächst zweierlei: Das Urteil bedeutet keine
Verschlechterung für Türken. Ihnen wird nur nicht der jüngste verbesserte
Ausweisungsschutz für EU-Bürger zuteil. Außerdem ist das Urteil nicht
türkenfeindlich. Es betont nur den besonderen Wert der Unionsbürgerschaft,
die der EuGH in anderen Urteilen schon sehr weitgehend ausgelegt hat -
mittelbar auch zugunsten von Ausländern.
So erhielten illegale Ausländer ein Aufenthaltsrecht, weil ihr in Belgien
gezeugtes Kind automatisch eine EU-Bürgerschaft innehatte und diese nicht
durch Abschiebung der Eltern entwertet werden darf. Auch das war eine
Überraschung.
Der Skandal im aktuellen Fall ist also nicht das EuGH-Urteil, sondern das
deutsche Ausländerrecht. Dieses geht nach wie vor davon aus, dass man hier
geborene und aufgewachsene Menschen, wenn sie straffällig wurden, in ein
fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Mit anderen Worten: verbannen.
Immerhin deutet sich im konkreten Fall ein Happy End an. Weil der
betroffene Deutschtürke inzwischen Drogen und Kriminalität gegen Ehe und
Arbeit eingetauscht hat, dürfte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim seine
Ausweisung alsbald wieder aufheben.
8 Dec 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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Der EuGH hat bei Ausweisungen die Gleichstellung von Türken und EU-Bürgern
aufgegeben. Damit verändert sich die Rechtsprechung nach vielen Jahren.
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