# taz.de -- Kommentar Ausweisungsschutz: Kein Urteil gegen Türken | |
> Deutschland geht nach wie vor davon aus, dass man hier aufgewachsene | |
> Menschen in ein fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Das ist der | |
> wirkliche Skandal. | |
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) ist immer wieder für Überraschungen gut. | |
Lange Zeit überraschte er die europäische Öffentlichkeit mit Urteilen, die | |
Türken EU-Bürgern gleichstellte, etwa beim Schutz vor Ausweisungen. Er | |
stützte dies auf ein Assoziationsabkommen zwischen der EU und der Türkei. | |
Doch jetzt, als sich die Öffentlichkeit langsam an eine weitgehende | |
Gleichstellung von Türken und EU-Bürgern gewöhnt hat, überrascht der EuGH | |
mit gegenläufigem Vorzeichen. Nun begründet das EU-Gericht, warum Europäer | |
einen besseren Schutz vor Ausweisung erhalten. | |
Festzuhalten ist zunächst zweierlei: Das Urteil bedeutet keine | |
Verschlechterung für Türken. Ihnen wird nur nicht der jüngste verbesserte | |
Ausweisungsschutz für EU-Bürger zuteil. Außerdem ist das Urteil nicht | |
türkenfeindlich. Es betont nur den besonderen Wert der Unionsbürgerschaft, | |
die der EuGH in anderen Urteilen schon sehr weitgehend ausgelegt hat - | |
mittelbar auch zugunsten von Ausländern. | |
So erhielten illegale Ausländer ein Aufenthaltsrecht, weil ihr in Belgien | |
gezeugtes Kind automatisch eine EU-Bürgerschaft innehatte und diese nicht | |
durch Abschiebung der Eltern entwertet werden darf. Auch das war eine | |
Überraschung. | |
Der Skandal im aktuellen Fall ist also nicht das EuGH-Urteil, sondern das | |
deutsche Ausländerrecht. Dieses geht nach wie vor davon aus, dass man hier | |
geborene und aufgewachsene Menschen, wenn sie straffällig wurden, in ein | |
fremdes "Heimatland" ausweisen kann. Mit anderen Worten: verbannen. | |
Immerhin deutet sich im konkreten Fall ein Happy End an. Weil der | |
betroffene Deutschtürke inzwischen Drogen und Kriminalität gegen Ehe und | |
Arbeit eingetauscht hat, dürfte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim seine | |
Ausweisung alsbald wieder aufheben. | |
8 Dec 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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