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# taz.de -- Buback-Prozess: Beugehaft für kranke Ex-RAF-Frau
> Christa Eckes soll trotz Leukämie-Erkrankung für sechs Monate ins
> Gefängnis, weil sie nicht im Buback-Prozess aussagen will. Sie beruft
> sich auf ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Bild: Ex-RAF-Mitglied Christa Eckes, aufgenommen 1976.
BERLIN taz | Die krebskranke Ex-RAF-Frau Christa Eckes soll Weihnachten in
Beugehaft verbringen. Eine Ladung zum Haftantritt hat sie bereits erhalten.
Jetzt hat ihr Anwalt Heinz-Jürgen Schneider Rechtsmittel eingelegt.
Die Beugehaft wurde von der Bundesanwaltschaft beantragt und am 1. Dezember
vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart beschlossen. Eckes soll im Verfahren
gegen Verena Becker aussagen. Becker ist wegen Beteiligung an der Ermordung
von Generalbundesanwalt Siegfried Buback 1977 angeklagt. Vor drei Jahren
soll sie sich mit Christa Eckes und anderen RAF-Angehörigen abgesprochen
haben, keine Aussagen zu machen. Über diese Absprache soll Eckes jetzt als
Zeugin befragt werden.
Doch Eckes will nicht aussagen. Die 60-Jährige beruft sich auf ein
Zeugnisverweigerungsrecht, weil sie sich nicht selbst belasten will.
Tatsächlich hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Buback-Verfahren bisher alle
Anordnungen von Beugehaft gegen Ex-RAFler wieder aufgehoben. 2008 bewahrte
der BGH Christian Klar, Brigitte Mohnhaupt und Knut Folkerts vor der
Beugehaft, in diesem Sommer auch Siegfried Haag und Roland Mayer.
## Anwalt hat Beschwerde eingelegt
Doch bei Eckes hofft das OLG auf einen anderen Ausgang, weil sie von 1974
bis 1981 inhaftiert war, also keine Strafverfolgung wegen der RAF-Anschläge
von 1977 zu befürchten habe. Anwalt Schneider hat gegen die Anordnung der
sechsmonatigen Beugehaft aber bereits Beschwerde beim BGH eingelegt.
Noch empörender findet er aber, dass Eckes ins Gefängnis soll, obwohl sie
an Leukämie leidet und per Chemotherapie behandelt wird. Im vorgesehenen
Haftkrankenhaus Hohenasperg sei keine ausreichende Behandlung möglich. Die
Haftladung sei erfolgt, bevor die Haftfähigkeit von Eckes auch nur geprüft
wurde. Deshalb hat Schneider beim OLG beantragt, die Vollstreckung der
Beugehaft zumindest aufzuschieben.
Das OLG wird in den kommenden Tagen entscheiden. Ein Sprecher sagte, es sei
üblich, dass über die Haftfähigkeit erst nach Aufforderung zum Haftantritt
entschieden wird. Vermutlich muss Christa Eckes Weihnachten doch nicht im
Gefängniskrankenhaus verbringen.
13 Dec 2011
## AUTOREN
Christian Rath
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