# taz.de -- FIFA-Beschwerde abgewiesen: Schutzwürdiges Informationsinteresse | |
> Das Obergericht in Zug gibt einer klagenden Schweizer Publikationen | |
> recht: Die Gründe, warum ein Korruptionsverfahren gegen zwei Fifa-Bosse | |
> eingestellt worden ist, müssen offengelegt werden. | |
Bild: Alte Freunde und FIFA-Patriarchen: Joseph Blatter und João Havelange. | |
BERLIN taz | Sepp Blatter, der Präsident des Internationalen | |
Fußballverbands, wird wohl nicht vorgehen gegen das Urteil des Obergerichts | |
Zug, das am Dienstag publik wurde. Das hat entschieden, dass die | |
Öffentlichkeit das Recht haben soll zu erfahren, wie es zur Einstellung des | |
Korruptionsverfahrens durch die Zuger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang | |
mit der Vergabe von Übertragungsrechten an großen Fifa-Turnieren gekommen | |
ist. | |
Gegen Zahlung von 5,5 Millionen Franken war den Beschuldigten Anonymität | |
zugesichert worden. Die Schweizer Publikationen Handelszeitung und | |
Beobachter klagten daraufhin auf Akteneinsicht. Erfolgreich. Nun wies das | |
Obergericht die Beschwerde gegen die Veröffentlichung, die die Fifa und | |
zwei weitere Personen, eingereicht hatten, zurück. | |
Bald wird offiziell, was seit einer BBC-Reportage, die Ende 2010 | |
ausgestrahlt worden ist, ohnehin vermutet wird. Bei den Empfängern der | |
Bestechungsgelder, die die längst insolvente Sportrechte-Agentur ISL | |
gezahlt hat, soll es sich demnach um den langjährigen Fifa-Chef João | |
Havelange und um dessen ehemaligen Schwiegersohn Ricardo Teixeira handeln, | |
den Präsidenten des brasilianischen Fußballverbands und Chef des | |
Organisationskomitees der Fußball-WM 2014. | |
## Schweigeabkommen | |
Das Urteil des Zuger Obergerichts lässt an Deutlichkeit wenig zu wünschen | |
übrig und gibt der klagenden Publikation recht, die vor allem wissen | |
wollte, ob mit dem Schweigeabkommen Prominente von der Justiz bevorzugt | |
behandelt worden seien. Nun wird klargestellt, dass sich anhand der | |
Pressemitteilung, mit der die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren | |
"wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung" verkündet hat, | |
überhaupt keine Rückschlüsse auf die Gründe der Einstellung ziehen ließen. | |
"Aufgrund der vorgelegten Informationen kann nicht im Detail nachvollzogen | |
werden, warum das Verfahren im Fall Fifa nicht weitergeführt wurde", heißt | |
es im von Oberrichter Felix Ulrich gezeichneten Entscheid. Das Obergericht | |
stellte ein "schutzwürdiges Informationsinteresse" fest. | |
Sollte das Urteil rechtskräftig werden - die Einspruchsfrist von 30 Tagen | |
läuft -, könnte endlich klargestellt werden, was durch die Zuger | |
Staatsanwaltschaft und ihre schwammige Pressemitteilung eher vertuscht | |
wurde. Darin war von "Provisionszahlungen" die Rede, die der Fifa | |
vorenthalten worden seien. Das Verfahren gegen die Beschuldigten sei | |
eingestellt worden, nachdem diese den Schaden in angemessener Weiser | |
wiedergutgemacht hätten. | |
## "gewichtiges öffentliches Interesse" | |
Im Urteil des Obergerichts heißt es nun: "Aufgrund der allgemein | |
zugänglichen Informationen über die Fifa, insbesondere der Anschuldigung | |
von Zahlungen von Schmiergeld auf der einen Seite und der in der | |
Medienmitteilung enthaltenen Informationen über Provisionszahlungen auf der | |
anderen Seite, besteht ein gewichtiges öffentliches (und weltweites) | |
Interesse an den Umständen, die zur Einstellung des Strafverfahrens im Fall | |
Fifa führten." | |
Die Fifa, eine der drei Parteien, die gegen eine Offenlegung Beschwerde | |
eingelegt hatten, hat bereits signalisiert, den Entscheid akzeptieren zu | |
wollen. Wie die anderen Parteien reagieren, bleibt abzuwarten. | |
28 Dec 2011 | |
## AUTOREN | |
Andreas Rüttenauer | |
## TAGS | |
Fußball-WM 2014 | |
Olympische Spiele | |
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