| # taz.de -- FIFA-Beschwerde abgewiesen: Schutzwürdiges Informationsinteresse | |
| > Das Obergericht in Zug gibt einer klagenden Schweizer Publikationen | |
| > recht: Die Gründe, warum ein Korruptionsverfahren gegen zwei Fifa-Bosse | |
| > eingestellt worden ist, müssen offengelegt werden. | |
| Bild: Alte Freunde und FIFA-Patriarchen: Joseph Blatter und João Havelange. | |
| BERLIN taz | Sepp Blatter, der Präsident des Internationalen | |
| Fußballverbands, wird wohl nicht vorgehen gegen das Urteil des Obergerichts | |
| Zug, das am Dienstag publik wurde. Das hat entschieden, dass die | |
| Öffentlichkeit das Recht haben soll zu erfahren, wie es zur Einstellung des | |
| Korruptionsverfahrens durch die Zuger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang | |
| mit der Vergabe von Übertragungsrechten an großen Fifa-Turnieren gekommen | |
| ist. | |
| Gegen Zahlung von 5,5 Millionen Franken war den Beschuldigten Anonymität | |
| zugesichert worden. Die Schweizer Publikationen Handelszeitung und | |
| Beobachter klagten daraufhin auf Akteneinsicht. Erfolgreich. Nun wies das | |
| Obergericht die Beschwerde gegen die Veröffentlichung, die die Fifa und | |
| zwei weitere Personen, eingereicht hatten, zurück. | |
| Bald wird offiziell, was seit einer BBC-Reportage, die Ende 2010 | |
| ausgestrahlt worden ist, ohnehin vermutet wird. Bei den Empfängern der | |
| Bestechungsgelder, die die längst insolvente Sportrechte-Agentur ISL | |
| gezahlt hat, soll es sich demnach um den langjährigen Fifa-Chef João | |
| Havelange und um dessen ehemaligen Schwiegersohn Ricardo Teixeira handeln, | |
| den Präsidenten des brasilianischen Fußballverbands und Chef des | |
| Organisationskomitees der Fußball-WM 2014. | |
| ## Schweigeabkommen | |
| Das Urteil des Zuger Obergerichts lässt an Deutlichkeit wenig zu wünschen | |
| übrig und gibt der klagenden Publikation recht, die vor allem wissen | |
| wollte, ob mit dem Schweigeabkommen Prominente von der Justiz bevorzugt | |
| behandelt worden seien. Nun wird klargestellt, dass sich anhand der | |
| Pressemitteilung, mit der die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren | |
| "wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung" verkündet hat, | |
| überhaupt keine Rückschlüsse auf die Gründe der Einstellung ziehen ließen. | |
| "Aufgrund der vorgelegten Informationen kann nicht im Detail nachvollzogen | |
| werden, warum das Verfahren im Fall Fifa nicht weitergeführt wurde", heißt | |
| es im von Oberrichter Felix Ulrich gezeichneten Entscheid. Das Obergericht | |
| stellte ein "schutzwürdiges Informationsinteresse" fest. | |
| Sollte das Urteil rechtskräftig werden - die Einspruchsfrist von 30 Tagen | |
| läuft -, könnte endlich klargestellt werden, was durch die Zuger | |
| Staatsanwaltschaft und ihre schwammige Pressemitteilung eher vertuscht | |
| wurde. Darin war von "Provisionszahlungen" die Rede, die der Fifa | |
| vorenthalten worden seien. Das Verfahren gegen die Beschuldigten sei | |
| eingestellt worden, nachdem diese den Schaden in angemessener Weiser | |
| wiedergutgemacht hätten. | |
| ## "gewichtiges öffentliches Interesse" | |
| Im Urteil des Obergerichts heißt es nun: "Aufgrund der allgemein | |
| zugänglichen Informationen über die Fifa, insbesondere der Anschuldigung | |
| von Zahlungen von Schmiergeld auf der einen Seite und der in der | |
| Medienmitteilung enthaltenen Informationen über Provisionszahlungen auf der | |
| anderen Seite, besteht ein gewichtiges öffentliches (und weltweites) | |
| Interesse an den Umständen, die zur Einstellung des Strafverfahrens im Fall | |
| Fifa führten." | |
| Die Fifa, eine der drei Parteien, die gegen eine Offenlegung Beschwerde | |
| eingelegt hatten, hat bereits signalisiert, den Entscheid akzeptieren zu | |
| wollen. Wie die anderen Parteien reagieren, bleibt abzuwarten. | |
| 28 Dec 2011 | |
| ## AUTOREN | |
| Andreas Rüttenauer | |
| ## TAGS | |
| Fußball-WM 2014 | |
| Schwerpunkt Olympische Spiele 2024 | |
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