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# taz.de -- FIFA-Beschwerde abgewiesen: Schutzwürdiges Informationsinteresse
> Das Obergericht in Zug gibt einer klagenden Schweizer Publikationen
> recht: Die Gründe, warum ein Korruptionsverfahren gegen zwei Fifa-Bosse
> eingestellt worden ist, müssen offengelegt werden.
Bild: Alte Freunde und FIFA-Patriarchen: Joseph Blatter und João Havelange.
BERLIN taz | Sepp Blatter, der Präsident des Internationalen
Fußballverbands, wird wohl nicht vorgehen gegen das Urteil des Obergerichts
Zug, das am Dienstag publik wurde. Das hat entschieden, dass die
Öffentlichkeit das Recht haben soll zu erfahren, wie es zur Einstellung des
Korruptionsverfahrens durch die Zuger Staatsanwaltschaft im Zusammenhang
mit der Vergabe von Übertragungsrechten an großen Fifa-Turnieren gekommen
ist.
Gegen Zahlung von 5,5 Millionen Franken war den Beschuldigten Anonymität
zugesichert worden. Die Schweizer Publikationen Handelszeitung und
Beobachter klagten daraufhin auf Akteneinsicht. Erfolgreich. Nun wies das
Obergericht die Beschwerde gegen die Veröffentlichung, die die Fifa und
zwei weitere Personen, eingereicht hatten, zurück.
Bald wird offiziell, was seit einer BBC-Reportage, die Ende 2010
ausgestrahlt worden ist, ohnehin vermutet wird. Bei den Empfängern der
Bestechungsgelder, die die längst insolvente Sportrechte-Agentur ISL
gezahlt hat, soll es sich demnach um den langjährigen Fifa-Chef João
Havelange und um dessen ehemaligen Schwiegersohn Ricardo Teixeira handeln,
den Präsidenten des brasilianischen Fußballverbands und Chef des
Organisationskomitees der Fußball-WM 2014.
## Schweigeabkommen
Das Urteil des Zuger Obergerichts lässt an Deutlichkeit wenig zu wünschen
übrig und gibt der klagenden Publikation recht, die vor allem wissen
wollte, ob mit dem Schweigeabkommen Prominente von der Justiz bevorzugt
behandelt worden seien. Nun wird klargestellt, dass sich anhand der
Pressemitteilung, mit der die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren
"wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung" verkündet hat,
überhaupt keine Rückschlüsse auf die Gründe der Einstellung ziehen ließen.
"Aufgrund der vorgelegten Informationen kann nicht im Detail nachvollzogen
werden, warum das Verfahren im Fall Fifa nicht weitergeführt wurde", heißt
es im von Oberrichter Felix Ulrich gezeichneten Entscheid. Das Obergericht
stellte ein "schutzwürdiges Informationsinteresse" fest.
Sollte das Urteil rechtskräftig werden - die Einspruchsfrist von 30 Tagen
läuft -, könnte endlich klargestellt werden, was durch die Zuger
Staatsanwaltschaft und ihre schwammige Pressemitteilung eher vertuscht
wurde. Darin war von "Provisionszahlungen" die Rede, die der Fifa
vorenthalten worden seien. Das Verfahren gegen die Beschuldigten sei
eingestellt worden, nachdem diese den Schaden in angemessener Weiser
wiedergutgemacht hätten.
## "gewichtiges öffentliches Interesse"
Im Urteil des Obergerichts heißt es nun: "Aufgrund der allgemein
zugänglichen Informationen über die Fifa, insbesondere der Anschuldigung
von Zahlungen von Schmiergeld auf der einen Seite und der in der
Medienmitteilung enthaltenen Informationen über Provisionszahlungen auf der
anderen Seite, besteht ein gewichtiges öffentliches (und weltweites)
Interesse an den Umständen, die zur Einstellung des Strafverfahrens im Fall
Fifa führten."
Die Fifa, eine der drei Parteien, die gegen eine Offenlegung Beschwerde
eingelegt hatten, hat bereits signalisiert, den Entscheid akzeptieren zu
wollen. Wie die anderen Parteien reagieren, bleibt abzuwarten.
28 Dec 2011
## AUTOREN
Andreas Rüttenauer
## TAGS
Fußball-WM 2014
Schwerpunkt Olympische Spiele 2024
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