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# taz.de -- Zuschüsse streichen statt Partei verbieten: CSU will die NPD austr…
> Extremistische Parteien sollen vom Staat kein Geld mehr bekommen, fordert
> die CSU. Doch das ist genau so kompliziert wie ein Parteiverbot.
Bild: Sollen weiter demonstrieren dürfen, nur kein Geld von Staat bekommen, fi…
FREIBURG taz | Die CSU will extremistischen Parteien wie der NPD die
staatliche Finanzierung entziehen. Das will die CSU-Landesgruppe auf ihrer
Klausurtagung in Wildbad Kreuth, die am Mittwoch beginnt, beschließen. Der
Staat soll die Arbeit von Verfassungsfeinden nicht auch noch finanzieren
müssen. Hierfür soll extra das Grundgesetz geändert werden.
Derzeit kann jede Partei auf staatliche Zuschüsse zählen, die bei der
letzten Bundestags- oder Europawahl mindestens 0,5 Prozent aller Stimmen -
oder mindestens 1 Prozent bei einer Landtagswahl - auf sich versammeln
konnte. Auf diesem Wege erhielt die NPD im Jahr 2009 rund 1,2 Millionen
Euro vom Staat, was über ein Drittel ihrer Gesamteinnahmen ausmachte.
Die Forderung, der NPD die staatlichen Zuschüsse zu streichen, ist
keineswegs neu. In den letzten zehn Jahren wurde sie von ganz
unterschiedlichen Politikern wie Wolfgang Thierse (Bundestagsvizepräsident,
SPD), Ehrhart Körting (Ex-Innensenater Berlin, SPD) und Joachim Herrmann
(bayerischer Innenminister, CSU) vorgebracht.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2004 allerdings klargestellt, dass die
Verfassung solchen Forderungen derzeit entgegensteht. Das Grundgesetz
verbiete "jede staatliche Bekämpfung einer Partei, solange das
Bundesverfassungsgericht sie nicht durch Urteil für verfassungswidrig
erklärt und aufgelöst hat", hieß es in einem Beschluss zur Finanzierung
kleiner Parteien.
## Ein heikler Plan
Wenn aber das Grundgesetz eine Diskriminierung der NPD verbietet - warum
dann nicht eben das Grundgesetz ändern? Das fragte sich 2008 der
niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU) - und gab dafür ein
Gutachten in Auftrag. Entscheidendes Problem: Das Grundgesetz verbietet
jede Einschränkung besonders wichtiger Verfassungswerte wie Demokratie und
Menschenwürde (Artikel 79 Absatz 3).
Das Gutachten des Rechtsprofessors Volker Epping, den Schünemann beauftragt
hatte, besagt jedoch, die "freiheitlich-demokratische Grundordnung" dürfe
durchaus per Verfassungsänderung "modifiziert" werden. Ein bemerkenswert
widersprüchliche Logik: Die NPD soll keine staatlichen Gelder bekommen,
weil sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen will. Um
das zu realisieren, müssten die Bundestagsparteien diese aber selbst
beschränken.
Der Plan ist also heikel. Die Innenministerkonferenz, die Schünemanns
Ansatz grundsätzlich gut findet, hat im Dezember 2009 deshalb erst einmal
eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Doch wer auf ein Parteiverbotsverfahren
verzichten will, um sich nicht der strengen Rechtsprechung des
Verfassungsgerichts auszusetzen, dürfte auch bei der Streichung der
Zuschüsse zögern. Denn auch in dieser Frage hätte Karlsruhe das letzte
Wort.
## Linkspartei das nächste Ziel?
Ganz aussichtslos muss ein Versuch, die staatliche Finanzierung
extremistischer Parteien zu streichen, allerdings auch nicht sein. Das
Bundesverfassungsgericht hat unter Berufung auf die "wehrhafte Demokratie"
schon mehrfach Maßnahmen gegen nicht verbotene Parteien und ihre Mitglieder
abgesegnet - zum Beispiel die Beobachtung extremistischer Parteien durch
den Verfassungsschutz und die Berufsverbote für ihre Funktionäre im
öffentlichen Dienst.
Von mindestens zwei der acht Richter des zuständigen Zweiten Senats des
Bundesverfassungsgerichts weiß man auch, dass sie keine Probleme damit
haben, der NPD Zuschüsse zu streichen. Peter Müller hat dies 2005, als er
noch saarländischer CDU-Ministerpräsident war, selbst gefordert. Sein
Richterkollege Peter Michael Huber tat es ihm 2008 gleich, als er noch
CDU-Innenminister in Thüringen war.
Zusätzliches Öl ins Feuer dieser Debatte goss am Montag auch noch Gerda
Hasselfeldt, die CSU-Landesgruppen-Chefin. In einem Interview mit der Welt
erklärte sie, dass durchaus auch "die Linke" von Zuschuss-Streichungen
betroffen sein könnte.
2 Jan 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Rechter Terror
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