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# taz.de -- Kommentar NPD-Verbot: Undurchdacht und populistisch
> Die fixe Idee, zugelassene Parteien einfach aus der staatlichen
> Parteienfinanzierung auszuschließen, ist nicht neu. Doch der Zweck
> heiligt nicht die Mittel.
Bild: Sollen weiter demonstrieren dürfen, nur kein Geld von Staat bekommen, fi…
Sicherlich ist es ein "untragbarer Zustand, dass sich die NPD aus
staatlichen Mitteln mit rund einer Million Euro im Jahr finanziere", wie
CSU-Generalsekretär Dobrindt feststellte. Seine Folgerung daraus,
demokratiefeindliche Parteien müssen von der staatlichen
Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden, zeichnet sich hingegen durch
ein sehr fragwürdiges Demokratieverständnis aus.
Die fixe Idee, zugelassene Parteien einfach aus der staatlichen
Parteienfinanzierung auszuschließen, ist weder neu noch praktikabel.
Bereits vor vier Jahren forderte der Innenminister in Niedersachsen, der
Bundestagspräsident solle entscheiden, welche Parteien staatliche Gelder
bekommen - und welche nicht.
Damit würde die Union gleich mehrere Ziele erreichen. Das lästige
Bundesverfassungsgericht würde umschifft, die skandalöse V-Mann-Praxis kann
fortgeführt werden und der Bundestagspräsident, nicht selten von CDU oder
CSU gestellt, kann über das Geld für Parteien entscheiden. Wer sich nun
noch daran erinnert, dass die CSU vor einigen Monaten ein Verbot der
Linkspartei gefordert hatte, kann sich ungefähr ausmalen, wohin die Reise
gehen könnte.
Entweder, die NPD wird rechtsstaatlich verboten, weil sie
aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung arbeitet - oder sämtliche
Scheindebatten über staatliche Maßnahmen müssen eingestellt werden. Ein
Verbot der NPD auf "kaltem Wege" ist weder möglich noch begrüßenswert -
auch wenn es die richtigen treffen würde. Der Zweck heiligt nicht die
Mittel.
Der blanke Populismus wird dadurch besonders deutlich, dass die
Christsozialen ihre Forderung noch nicht einmal juristisch geprüft haben.
So kündigte Dobrindt an, die CSU-Landesgruppe wolle ein Verfahren zur
Änderung des Grundgesetzes anstoßen. Die Frage stellt sich: Wer schützt die
Verfassung gegen solche Angriffe auf Stammtischniveau?
2 Jan 2012
## AUTOREN
Patrick Gensing
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