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# taz.de -- Kommentar Überwachung der Linken: Ein Fall fürs oberste Gericht
> Bei der Überwachung geht es darum, die Partei in Verruf zu bringen und zu
> halten. Es ist Aufgabe des Bundesverfassungsgerichtes, sich mit diesem
> Skandal zu beschäftigen.
Schon seit Jahren wird die Linkspartei und ihr Vorläufer, die PDS, vom
Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Dass dabei fast genauso viele
Verfassungsschützer die Linke im Blick haben wie die NPD, ist
aufschlussreich, aber nicht entscheidend. Kern des Skandals ist, dass die
Linke überwacht wird, nicht der Umfang der Überwachung.
Gegen eine Beobachtung der Linken spricht zwar nicht, dass sie im Bundestag
und in vielen Landtagen sitzt; solange eine Partei kämpferisch gegen
Demokratie und Minderheiten hetzt – wie die NPD –, ist dies auch nach einem
Wahlerfolg ein Fall für den Verfassungsschutz (solange er gesetzlich
vorgesehen ist). Im Gegenteil: Gerade der Wahlerfolg solcher
antidemokratischer Politik macht sie besonders gefährlich.
Entscheidend ist vielmehr, dass die Linke im Kern eine
links-sozialdemokratische Partei ist, die voll auf dem Boden der Verfassung
steht. Die Linke ist eine im Wesen eher konservative Partei, die den
Sozialstaat verteidigt. Auch Heiner Geißler und der Papst wollen den
Kapitalismus reformieren. Angesichts dieses Befunds ist es lächerlich,
einige verbliebene Revoluzzer und ML-Traditionalisten zum Anlass zu nehmen,
eine derartige Partei ins politische Abseits zu stellen.
Die sogenannte Beobachtung durch den Verfassungsschutz ist hier ja nicht
dazu da, Erkenntnisse zu bekommen, die man vorher nicht hatte. Vielmehr
geht es darum, die Partei in Verruf zu bringen und zu halten. Der jährliche
Verfassungsschutzbericht ist ein Pranger der Ausgrenzung.
Es wird Zeit, dass sich endlich das Bundesverfassungsgericht mit dieser
Verzerrung des politischen Prozesses beschäftigt. Ein Gericht, das sich so
für die Offenheit der Demokratie einsetzt, sollte diesem Skandal nicht mehr
lange zusehen.
23 Jan 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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