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# taz.de -- Datenschützer über Funkzellenabfrage: "Wir brauchen stärkere Lei…
> Die Funkzellenabfrage werde routinemäßig aber mit seltenem
> Erkenntnisgewinn eingesetzt, sagt der Berliner Datenschützer Dix. Er
> fordert deutliche Einschränkungen.
Bild: Die Funkzellenabfrage bringt viele Daten und kein klares Bild.
taz: Herr Dix, die Hauptstadtpolizei hat 4,2 Millionen
Verbindungsdatensätze von Berlinern erhoben, um Autobrandstiftungen
aufzuklären. Läuft es einem als Datenschutzbeauftragten da nicht kalt den
Rücken runter?
Alexander Dix: Ich bin schon erschreckt, das muss ich sagen. Dass ein
Ermittlungsinstrument, das seinerzeit für ganz spezielle
Ausnahmesituationen unter der rot-grünen Bundesregierung zur
Terrorismusabwehr ins Gesetz aufgenommen worden ist, mittlerweile doch
relativ routinemäßig eingesetzt wird. Und das, ohne dass dadurch ein
erkennbarer Erkenntnis- und Sicherheitsgewinn entstanden ist. Das gibt
schon sehr zu denken.
Das heißt, die Funkzellenabfrage hat Methode?
Die massenhafte Zahl der Fälle deutet darauf hin, dass hier eine verdeckte
Ermittlungsmaßnahme, trotz der relativ engen Begrenzung, die das Gesetz
vorsieht, zur Standardmethode verwandt worden ist. Das hielte ich in der
Tat für problematisch. Der Dresdner Fall, wo Hunderttausende von
Verkehrsdaten erhoben worden sind, und die Praxis in Berlin machen
deutlich, dass der Bundesgesetzgeber dringend durch Änderung der
Strafprozessordnung die Funkzellenabfrage einschränken muss.
Was in Dresden und Berlin passiert ist, ist also kein Ausreißer?
Das ist ein bundesweites Problem. Deshalb hat die Konferenz der
Datenschutzbeauftragten im vergangenen Sommer auch entsprechende
Gesetzesänderungen angemahnt. Der Freistaat Sachsen hat eine entsprechende
Initiative angekündigt. Die muss dringend weiter verfolgt werden. Wir
müssen hier zu stärkeren Leitplanken kommen.
Die Datenschützer sind sich da bundesweit einig?
Völlig einig.
Von den in Berlin erhobenen Datensätzen wurden 1,7 Millionen bislang nicht
gelöscht. Was sagen Sie dazu?
Offenbar sind da zum Teil noch laufende Ermittlungsverfahren, in denen
diese Datensätze benötigt werden. Offenbar laufen da auch noch Ermittlungen
wegen anderer Staftaten. Auch das wird zu klären sein, ob Daten, die aus
einer Funkzellenabfrage aus Anlass der Kfz-Brandstiftungen erhoben wurden,
dafür verwertet werden dürfen.
Hunderttausende betroffene Berliner hätten im Nachhinein von der
Datenabfrage informiert werden müssen, wurden es aber nicht. Auch in
Dresden geschah das nicht.
Richtig. Von der Informationspflicht kann nur unter ganz engen
Voraussetzungen abgewichen werden, das muss im Einzelfall von der
Staatsanwaltschaft dokumentiert sein. Auch dieser Frage werden wir
nachgehen.
24 Jan 2012
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
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