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# taz.de -- Gericht stellt sich gegen Anleger: Ratlose T-Aktionäre
> Manfred Krugs Werbung für die "T-Aktie" hat die Bürger viel Geld
> gekostet. Die Sammelklage der Kleinanleger auf Schadenersatz hat nun
> einen Dämpfer bekommen.
Bild: Großes Unternehmen mit großem Buchstaben auf dem Dach: die Firmenzentra…
FRANKFURT/M. dpa/rtr | Bei den Börsengängen der Deutschen Telekom hätten
sich die Anleger nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt bei
Nichtverstehen des Börsenprospekts beraten lassen müssen.
Man müsse trennen zwischen dem fachlichen Prospekt und der Werbung mit dem
Schauspieler Manfred Krug, sagte am Mittwoch die Vorsitzende Richterin
Birgitta Schier-Ammann im Anlegerschutz-Prozess gegen die Telekom. Das
Gericht will seine endgültige Entscheidung am 25. April bekanntgeben.
Der von 17.000 enttäuschten Kleinanlegern angegriffene Prospekt zum dritten
Börsengang des früheren Staatsunternehmens im Jahr 2000 hätte auch nicht
beliebig simplifiziert werden können, weil dies zu Ungenauigkeiten geführt
hätte, sagte die Richterin. Mit dem Prospekt hätten auch institutionelle
Anleger informiert werden müssen.
Sie sei allerdings sicher, dass sich der Bundesgerichtshof als nächste
Instanz noch einmal mit dem Wissenshorizont des durchschnittlichen Anlegers
befassen müsse. Sie persönlich halte es für "fast unmöglich", juristische
oder wirtschaftliche Komplexe in schriftlicher Form allgemeinverständlich
zu formulieren. Das könne im persönlichen Gespräch leichter gelingen.
## Nächste Runde vor dem Bundesgerichtshof
Das Gericht verhandelte zum 17. Mal in einem Musterprozess um die Klagen
von rund 17.000 Kleinanlegern, die für erlittene Kursverluste rund 80
Millionen Euro Schadensersatz verlangen. Sie halten der Telekom vor, zum
von Krug stark beworbenen Börsengang im Verkaufsprospekt wissentlich
falsche Angaben gemacht zu haben.
Beide Seiten gehen unabhängig vom Frankfurter Urteil davon aus, dass der
Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof weitergeführt wird. Die ersten
Klagen um den Börsengang datieren aus dem Jahr 2001.
Noch keine Stellung nahm der Senat zu den neuen Angriffspunkten zu globalen
Haftungsrisiken, welche die Telekom vom Bund und der Staatsbank KfW
übernommen hatte. Dorthin waren die Einnahmen aus dem Börsengang geflossen.
Zudem soll die Beteiligung an dem US-Mobilfunker Sprint im Jahr 1999 im
Prospekt um rund acht Milliarden Euro zu positiv dargestellt worden sein.
Auch hierzu wollen die Richter noch weiter beraten.
25 Jan 2012
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