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# taz.de -- Pechstein greift Antidopinagentur an: "Mir schwillt echt der Kamm"
> Claudia Pechstein hat in der Causa Franke den wahren Schuldigen schon
> gefunden: die Nada. Sie hält die Ermittlungen gegen den Erfurter
> Sportarzt für gegenstandslos.
Bild: Claudia Pechstein findet, die Nada sei angetrieben von einem "scheinbaren…
BERLIN taz | Claudia Pechstein und ihr Manager Ralf Grengel haben zu einem
neuerlichen Rundumschlag angesetzt. Im Mittelpunkt ihrer Attacken steht die
Nationale Antidopingagentur (Nada) in Bonn. Die Ausführungen, die auf
Pechsteins Homepage nachzulesen sind, beginnt die Eisschnellläuferin mit
den Worten "Mir schwillt echt der Kamm", um danach die Nada und diverse
Journalisten, darunter auch den Autor dieses Artikels, verantwortlich zu
machen für das "Heraufbeschwören eines angeblichen riesigen Dopingskandals
in Deutschland".
Die Nada sei angetrieben von einem "scheinbaren Aufklärungsgehabe",
Denunziantentum - und "blöd" sei sie auch. Zunächst einmal: Pechstein
echauffiert sich, weil sie der Meinung ist, die Ermittlungen gegen den
Erfurter Sportarzt Andreas Franke wegen Blutdopings seien gegenstandslos.
Sie meint beweisen zu können, dass das Verfahren der UV-Bestrahlung einer
kleinen Blutmenge (50 Milliliter) bis Ende 2010 erlaubt gewesen sei. Sie
habe, schreibt sie, verschiedene Mails aus dem internen Nada-Postverkehr
zugespielt bekommen, die eindeutig belegten, dass sogar die
Welt-Antidopingagentur (Wada) eine Unbedenklichkeitserklärung abgegeben
habe, die Nada aber, wie gesagt, "zu blöd" sei, diese auch richtig zu
interpretieren.
## Blutmanipulationen waren auch vor 2011 verboten
Die Wada hat der taz am Freitag mitgeteilt, dass die UV-Methode neuerlich
untersucht werde und dass Blutmanipulation auch vor 2011 verboten war durch
die Paragrafen M1 und M2 der Wada-Verbotsliste. So einfach, wie Pechstein,
die auch Patientin bei Doktor Franke war, den Fall darstellt, ist er nicht.
Es geht um Interpretationsfragen und die Deutung von möglichen
Graubereichen.
In der "Medizinischen Information" der Wada des Jahres 2010, die sich auf
die Wada-Verbotsliste bezieht, heißt es, dass intravenöse Infusionen seit
2005 verboten sind, für Injektionen mit einer Spritze gelte jedoch, dass
die Gabe von "fluids or other liquid substrates" bis zu einer Größenordnung
von 50 Millilitern erlaubt sei.
Da das Ganze formuliert wurde, um die künstliche Manipulation des
Blutvolumens (und auch des Körpergewichts; bei Boxern etwa) zu verhindern,
sagt der gesunde Menschenverstand, dass mit "fluid or other liquid
substances" nicht Blut gemeint ist, sondern erlaubte Flüssigkeiten wie
Kochsalzlösung. Außerdem ist in Betracht zu ziehen, dass Franke 60
Milliliter rückführte, weil er die 50 Milliliter Blut mit 10 Millilitern
Natriumcitrat (verhindert die Gerinnung von Blutproben) versetzte. Es geht
also um Detailfragen, die wohl Gutachter und Experten vor Gericht zu klären
haben.
Die Nada widersprach gestern der Darstellung von Pechstein. "Wenn die Wada
am 1. Januar 2011 explizit auflistet, dass die UV-Behandlung von Blut
verboten ist, dann heißt dies im Umkehrschluss nicht, dass sie vorher
erlaubt war", bekräftigte Nada-Vorstandsvorsitzende Andrea Gotzmann.
Pechstein provoziere bewusst Fehlinterpretationen. Das sieht auch Jürgen
Michael Steinacker so - der Ulmer Mediziner ist Mitglied der medizinischen
Kommission der Wada.
6 Feb 2012
## AUTOREN
Markus Völker
## TAGS
Claudia Pechstein
Doping
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