| # taz.de -- Klare Worte der Welt-Antidopingagentur: Illegale UV-Bestrahlung | |
| > Jürgen Michael Steinacker hält die UV-Behandlung von Blut seit 2005 für | |
| > ein Dopingvergehen. Der Wada-Experte widerspricht damit | |
| > Eisschnellläuferin Claudia Pechstein. | |
| Bild: Welt-Antidopingagentur: klare Message, mäßige Durchschlagskraft. | |
| BERLIN taz | "In Dopingfragen spielen Emotionen immer eine große Rolle." | |
| Das weiß Jürgen Michael Steinacker spätestens seit seiner Berufung in die | |
| Medizin-Kommission der Welt-Antidopingagentur am 1. Januar dieses Jahres. | |
| "Ich sehe meine Aufgabe darin, rationale, wissenschaftlich fundierte | |
| Argumente einzubringen." | |
| Das hat der renommierte Sportmediziner aus Ulm nun auch in der Diskussion | |
| über den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke getan; der ehemalige Arzt | |
| am Erfurter Olympiastützpunkt hat das Blut von diversen Sportlern mit | |
| UV-Licht behandelt. Claudia Pechstein, die auch zu Frankes Patienten | |
| gehörte, behauptet, diese Methode sei bis Ende 2010 erlaubt gewesen. Der | |
| Professor aus Ulm widerspricht ihr in einem Schreiben, das der taz | |
| vorliegt. | |
| Seit 2005 sei die Verwendung von Blut oder Blutbestandteilen, seien sie aus | |
| eigenem oder fremdem Blut hergestellt, grundsätzlich verboten. Dies sei im | |
| Abschnitt M1.1 der Wada-Verbotsliste festgelegt, stellt Steinacker fest. | |
| "Dabei gilt jede Entnahme von Blut und eine Wiedereinbringung in die | |
| menschliche Blutbahn als Doping, wenn es rote Blutzellen enthält." | |
| Genau das wird bei der UV-Methode getan. Der Arzt entnimmt 50 Milliliter | |
| Blut, reichert es mit einem Gerinnungshemmer an (zehn Milliliter), | |
| bestrahlt es in einer Apparatur mit UV-Licht und spritzt das behandelte | |
| Blut anschließend wieder in die Vene seines Patienten. Davon erhofft man | |
| sich positive Effekte wie bessere Fließeigenschaften des Blutes. Dabei sei | |
| es nicht von Belang, erklärt Steinacker, ob die Methode nun wirklich einen | |
| leistungssteigernden Effekt habe. | |
| ## Manipulation und Reinfusion von Blut ist verboten | |
| Steinacker: In einem solchen Fall sei nur zu betrachten, "ob die Methode | |
| oder Substanz verboten war, alle anderen Fragen können allenfalls bei der | |
| Strafzumessung beachtet werden". Und weiter: "Wenn ein Arzt seinen Athleten | |
| versichert, seine Methoden seien erlaubt, macht er sich zusätzlich | |
| gegenüber den Athleten wegen seiner besonderen Garantenstellung haftbar und | |
| hat eine besondere Verantwortung." Franke hatte den Sportlern stets | |
| versichert, sie gingen kein Risiko mit der Bestrahlungsmethode ein. | |
| Wenn man so will, ist die UV-Methode seit 2011 sogar doppelt verboten, denn | |
| seinerzeit nahm die Wada folgenden Passus in ihr Regelwerk auf: "Die | |
| wiederholte Entnahme, Manipulation und Reinfusion von Blut ins | |
| Kreislaufsystem ist verboten." Für die UV-Eigenblutmethode hätte es darüber | |
| hinaus auch keine "medizinischen Ausnahmegenehmigungen" von der Nada | |
| gegeben, weil es für diese "Außenseitermethode" keine wissenschaftlich | |
| gesicherten Beweise gebe. | |
| 7 Feb 2012 | |
| ## AUTOREN | |
| Markus Völker | |
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