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# taz.de -- Klare Worte der Welt-Antidopingagentur: Illegale UV-Bestrahlung
> Jürgen Michael Steinacker hält die UV-Behandlung von Blut seit 2005 für
> ein Dopingvergehen. Der Wada-Experte widerspricht damit
> Eisschnellläuferin Claudia Pechstein.
Bild: Welt-Antidopingagentur: klare Message, mäßige Durchschlagskraft.
BERLIN taz | "In Dopingfragen spielen Emotionen immer eine große Rolle."
Das weiß Jürgen Michael Steinacker spätestens seit seiner Berufung in die
Medizin-Kommission der Welt-Antidopingagentur am 1. Januar dieses Jahres.
"Ich sehe meine Aufgabe darin, rationale, wissenschaftlich fundierte
Argumente einzubringen."
Das hat der renommierte Sportmediziner aus Ulm nun auch in der Diskussion
über den Erfurter Sportmediziner Andreas Franke getan; der ehemalige Arzt
am Erfurter Olympiastützpunkt hat das Blut von diversen Sportlern mit
UV-Licht behandelt. Claudia Pechstein, die auch zu Frankes Patienten
gehörte, behauptet, diese Methode sei bis Ende 2010 erlaubt gewesen. Der
Professor aus Ulm widerspricht ihr in einem Schreiben, das der taz
vorliegt.
Seit 2005 sei die Verwendung von Blut oder Blutbestandteilen, seien sie aus
eigenem oder fremdem Blut hergestellt, grundsätzlich verboten. Dies sei im
Abschnitt M1.1 der Wada-Verbotsliste festgelegt, stellt Steinacker fest.
"Dabei gilt jede Entnahme von Blut und eine Wiedereinbringung in die
menschliche Blutbahn als Doping, wenn es rote Blutzellen enthält."
Genau das wird bei der UV-Methode getan. Der Arzt entnimmt 50 Milliliter
Blut, reichert es mit einem Gerinnungshemmer an (zehn Milliliter),
bestrahlt es in einer Apparatur mit UV-Licht und spritzt das behandelte
Blut anschließend wieder in die Vene seines Patienten. Davon erhofft man
sich positive Effekte wie bessere Fließeigenschaften des Blutes. Dabei sei
es nicht von Belang, erklärt Steinacker, ob die Methode nun wirklich einen
leistungssteigernden Effekt habe.
## Manipulation und Reinfusion von Blut ist verboten
Steinacker: In einem solchen Fall sei nur zu betrachten, "ob die Methode
oder Substanz verboten war, alle anderen Fragen können allenfalls bei der
Strafzumessung beachtet werden". Und weiter: "Wenn ein Arzt seinen Athleten
versichert, seine Methoden seien erlaubt, macht er sich zusätzlich
gegenüber den Athleten wegen seiner besonderen Garantenstellung haftbar und
hat eine besondere Verantwortung." Franke hatte den Sportlern stets
versichert, sie gingen kein Risiko mit der Bestrahlungsmethode ein.
Wenn man so will, ist die UV-Methode seit 2011 sogar doppelt verboten, denn
seinerzeit nahm die Wada folgenden Passus in ihr Regelwerk auf: "Die
wiederholte Entnahme, Manipulation und Reinfusion von Blut ins
Kreislaufsystem ist verboten." Für die UV-Eigenblutmethode hätte es darüber
hinaus auch keine "medizinischen Ausnahmegenehmigungen" von der Nada
gegeben, weil es für diese "Außenseitermethode" keine wissenschaftlich
gesicherten Beweise gebe.
7 Feb 2012
## AUTOREN
Markus Völker
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