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# taz.de -- Verbot der Homo-Ehe gekippt: California Dreaming
> Ein Berufungsgericht erklärt das kalifornische Referendum gegen die
> Homoehe von 2008 für verfassungswidrig. Einer Minderheit Rechte zu
> entziehen nutze keinem.
Bild: Schwule und Lesben feiern den kleinen Teilsieg auf den Straßen West Holl…
BERLIN taz | Etappensieg im Kampf um die Zulassung der Homoehe in
Kalifornien: Die kleine Kammer des 9. Bundesberufungsgerichts hat am
Dienstagabend entschieden, dass der Referendumsentscheid von 2008, der die
Homoehe per Verfassungszusatz für unzulässig erklärte, verfassungswidrig
ist. Mit zwei zu eins Richterstimmen bestätigte die Kammer damit ein Urteil
niederer Instanz von 2010, allerdings mit anderer Begründung.
Der inzwischen in den Ruhestand gegangene Richter Vaughn Walker hatte
seinerzeit argumentiert, es verstoße grundsätzlich gegen den im 14.
Verfassungszusatz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz, Schwulen
und Lesben das Recht auf Ehe zu verweigern.
Darüber sagten die Richter jetzt gar nichts aus, sie urteilten lediglich,
das Referendum über die "Proposition 8" mit dem Ziel, das damals gerade
erst vor wenigen Monaten eingeführte Recht auf Homoehe wieder abzuschaffen,
verstoße gegen die Verfassung. "Proposition 8 hat keinen anderen Zweck und
Effekt, als den Status und die Menschenwürde von Schwulen und Lesben in
Kalifornien herabzusetzen", sagten die Richter.
Niemandem entstünde ein erkennbarer Nutzen, wenn dieser Personengruppe
Rechte entzogen würden. Daher verstoße die Gesetzesinitiative, die 2008 mit
52 zu 48 Prozent angenommen worden war, gegen die Verfassung. Auch das
gegen Walkers Urteil ins Feld geführte Argument, der Richter sei befangen
gewesen und habe erst nach dem Urteil bekannt gegeben, dass er selbst seit
zehn Jahren in einer homosexuellen Beziehung lebe, ließen die Richter nicht
gelten.
## Schlechte Chancen für den Fall vor dem Obersten Gerichtshof
Die Befürworter der Proposition 8 kündigten an, gegen das Urteil Berufung
einzulegen. Unklar war allerdings zunächst, ob sie Rechtsmittel vor der
großen 9-köpfigen Kammer des Berufungsgerichts einlegen oder unmittelbar
versuchen, den Fall vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen.
Rechtsexperten sind allerdings der Ansicht, dass der Fall geringe Chancen
hätte, vom Obersten Gerichtshof angenommen zu werden, weil sich das Urteil
nur unmittelbar auf Kalifornien bezieht und die zu klärenden Rechtsfragen
nicht von nationaler Bedeutung sind.
Seit Jahren wird erwartet, dass der Oberste Gerichtshof irgendwann ein
Grundsatzurteil über die Homoehe fällen wird. Dabei dürfte die politische
Zusammensetzung des Gerichts eine große Rolle spielen. Dort sitzen derzeit
fünf konservative und vier liberale Richter. In diesem speziellen Fall gilt
allerdings Richter Anthony M. Kennedy als Zünglein an der Waage. Er hatte
1996 ein Urteil begründet, mit der er Gesetzesinitiativen in Colorado als
verfassungswidrig ächtete, die zum Ziel hatten,
Antidiskriminierungsprogramme gegen Homosexuelle zu kippen. Aus dem Urteil
hatten die kalifornischen Richter jetzt ausgiebig zitiert.
Zwar feierten Schwulen- und Lesbenorganisationen das Urteil vom Dienstag
als Erfolg. Unmittelbar aufgehoben ist das Verbot der Homoehe damit aber
noch nicht. Bis zum Ablauf der Berufungsfrist bleibt das Verbot in jedem
Fall in Kraft.
8 Feb 2012
## AUTOREN
Bernd Pickert
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