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# taz.de -- Vorbereitung der A 100: Räumung gestoppt
> Das Bundesverwaltungsgericht untersagt dem Senat, Pflanzen und Bäume von
> dem Gelände der künftigen Trasse zu entfernen.
Bild: 3,2 Kilometer Autobahn sollen 420 Millionen Euro kosten.
Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Senat untersagt, das für die
Verlängerung der A 100 bestimmte Gelände zu räumen. Das Gericht begründete
seine Eilentscheidung gegen sogenannte bauvorbereitende Maßnahmen unter
anderem damit, dass mehrere Klagen gegen den Weiterbau der Autobahn
anhängig sind.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hatte in den vergangenen Tagen
Pflanzen auf dem Gelände entfernen und Kleingärten räumen lassen. Als
"bauvorbereitende Maßnahmen" begründete die Verwaltung die Arbeiten -
obwohl das Bundesverwaltungsgericht den Planfeststellungsbeschluss auf die
Klagen hin vor knapp einem Jahr ausgesetzt hatte. "Das Vorgehen zerstört
jegliches Vertrauen in die Einhaltung des Spielregeln eines demokratischen
Rechtsstaats", kritisierte daher Tilmann Heuser vom Umweltverband BUND
Berlin. Der Verband sowie betroffene Anwohner waren auch gegen die
aktuellen Arbeiten vor Gericht gezogen - und haben nun Recht bekommen.
"Der Senat wollte Tatsachen schaffen, bevor überhaupt Baurecht besteht",
kritisiert Harald Moritz, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, der auch
in der Bürgerinitiative gegen die Verlängerung der A 100 engagiert ist.
"Die ökologischen Schäden sind ebenfalls nicht wieder gut zu machen."
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung soll die Räumung der
Fläche etwa 1,3 Millionen Euro kosten, die aus Bundesmitteln stammen
sollen. Die Kosten für den Bau und den Ankauf von Grundstücken für den
aktuell geplanten 16. Bauabschnitt summieren sich auf 420 Millionen Euro
für einen Autbahnabschnitt von 3,2 Kilometern Länge.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darüber, ob der Bau
grundsätzlich zulässig ist, wird Mitte dieses Jahres erwartet. Die
rot-schwarze Koalition hat sich in ihrem Koalitionsvertrag dafür
ausgesprochen, die Autobahn zu verlängern. Unter Rot-Rot lag das Projekt
zuletzt auf Eis - weil sowohl die Linkspartei als auch Teile der SPD gegen
den Ausbau sind. Die CDU hätte im Koalitionsvertrag am liebsten nicht nur
den 16., sondern auch den 17. Bauabschnitt verankert, konnte sich damit
aber nicht durchsetzen - obwohl die SPD-geführte
Stadtentwicklungsverwaltung selbst formuliert, dass erst mit dem 17.
Bauabschnitt "die volle Wirkung der Entlastung" der umliegenden Straßen zu
erwarten sei.
Die Senatsverwaltung will die Arbeiten nun erst einmal ruhen lassen - auf
den Zeitplan wirke sich das nicht aus. Das Gericht hat allerdings ein
Hintertürchen offen gelassen: "Maßnahmen zur Verkehrssicherung", also das
Beseitigen von Abfällen oder das Räumen von einsturzgefährdeten Bauten,
seien zulässig.
10 Feb 2012
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Schwerpunkt Wahlen in Berlin
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