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# taz.de -- Videoüberwachung bei Uni-Klausur: Ein Auge zu viel
> Ein Rostocker Hochschullehrer filmte bei einer Mathematikklausur, um
> Schummler zu überführen. Die Überwachung ist ein klarer Verstoß gegen das
> Datenschutzgesetz.
Bild: Filmen verboten.
BERLIN taz | 120 Prüflinge und nur ein paar Augen - um die Studierenden
während einer Klausur besser zu observieren, hat ein Rostocker
Mathematikprofessor die Videoanlage des Hörsaals eingeschaltet und die
Schreibenden gefilmt. Das war letzte Woche und ist ein klarer Verstoß gegen
das Landesdatenschutzgesetz, erklärte am Montag der
Landesdatenschutzbeauftragte Reinhard Dankert der taz: "Dass Kameras zur
Überwachung von Hörsälen installiert sind, ist nicht verwerflich, aber
während laufender Veranstaltungen müssen diese ausgeschaltet werden."
Nach Dankerts Auskunft war es bereits der zweite Fall an der Universität
Rostock. Schon im November hatte ein Medizinprofessor seine Studierenden
gefilmt. Dankerts Behörde hatte die Universität daraufhin angeschrieben.
Diese erklärte nun der taz, dass die Überwachung und Aufzeichnung von
Prüfungen mittels Videotechnik an der Universität Rostock grundsätzlich
verboten sei.
"Die Videotechnik wurde angeschafft, um Experimente aufzunehmen und besser
sichtbar zu machen, jedoch nicht, um Studierende zu kontrollieren", so
Universitätssprecher Ulrich Vetter. Eigentlich wüssten das die Professoren,
die Uni werde es noch mal in ihre Prüfungsordnung aufnehmen.
Wegen der stark gestiegenen Studierendenzahlen filmen viele Hochschulen
Vorlesungen und übertragen sie in andere Hörsäle oder ins Internet. So etwa
an der Universität München. "Wir filmen aber nur den Professor und nicht
das Publikum", sagte eine Universitätssprecherin.
Offizielle Zahlen, ob es an anderen Hochschulen ähnliche Fälle wie in
Rostock gab, liegen nicht vor. In welchem Umfang Videoüberwachung erlaubt
ist, regeln die Landesdatenschutzgesetze. Rheinland-Pfalz hat eine
Orientierungshilfe für alle Bundesländer herausgegeben. Demnach ist eine
Videoüberwachung in Hörsälen zulässig, wenn dies zur Wahrung des Hausrechts
erforderlich ist. Studierende müssen aber informiert werden.
Zumindest letzter Punkt war im Rostocker Fall erfüllt. Die Prüflinge
konnten sich auf einer großen Leinwand sehen. Der Professor hat sich
entschuldigt, die Universität hat den Studierenden angeboten, die
dreistündige Klausur zu wiederholen. Es gebe aber wohl nur wenige
Interessenten, meinte Universitätssprecher Vetter.
20 Feb 2012
## AUTOREN
Anna Lehmann
## TAGS
Schwerpunkt Überwachung
Schwerpunkt Überwachung
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