# taz.de -- Videoüberwachung bei Uni-Klausur: Ein Auge zu viel | |
> Ein Rostocker Hochschullehrer filmte bei einer Mathematikklausur, um | |
> Schummler zu überführen. Die Überwachung ist ein klarer Verstoß gegen das | |
> Datenschutzgesetz. | |
Bild: Filmen verboten. | |
BERLIN taz | 120 Prüflinge und nur ein paar Augen - um die Studierenden | |
während einer Klausur besser zu observieren, hat ein Rostocker | |
Mathematikprofessor die Videoanlage des Hörsaals eingeschaltet und die | |
Schreibenden gefilmt. Das war letzte Woche und ist ein klarer Verstoß gegen | |
das Landesdatenschutzgesetz, erklärte am Montag der | |
Landesdatenschutzbeauftragte Reinhard Dankert der taz: "Dass Kameras zur | |
Überwachung von Hörsälen installiert sind, ist nicht verwerflich, aber | |
während laufender Veranstaltungen müssen diese ausgeschaltet werden." | |
Nach Dankerts Auskunft war es bereits der zweite Fall an der Universität | |
Rostock. Schon im November hatte ein Medizinprofessor seine Studierenden | |
gefilmt. Dankerts Behörde hatte die Universität daraufhin angeschrieben. | |
Diese erklärte nun der taz, dass die Überwachung und Aufzeichnung von | |
Prüfungen mittels Videotechnik an der Universität Rostock grundsätzlich | |
verboten sei. | |
"Die Videotechnik wurde angeschafft, um Experimente aufzunehmen und besser | |
sichtbar zu machen, jedoch nicht, um Studierende zu kontrollieren", so | |
Universitätssprecher Ulrich Vetter. Eigentlich wüssten das die Professoren, | |
die Uni werde es noch mal in ihre Prüfungsordnung aufnehmen. | |
Wegen der stark gestiegenen Studierendenzahlen filmen viele Hochschulen | |
Vorlesungen und übertragen sie in andere Hörsäle oder ins Internet. So etwa | |
an der Universität München. "Wir filmen aber nur den Professor und nicht | |
das Publikum", sagte eine Universitätssprecherin. | |
Offizielle Zahlen, ob es an anderen Hochschulen ähnliche Fälle wie in | |
Rostock gab, liegen nicht vor. In welchem Umfang Videoüberwachung erlaubt | |
ist, regeln die Landesdatenschutzgesetze. Rheinland-Pfalz hat eine | |
Orientierungshilfe für alle Bundesländer herausgegeben. Demnach ist eine | |
Videoüberwachung in Hörsälen zulässig, wenn dies zur Wahrung des Hausrechts | |
erforderlich ist. Studierende müssen aber informiert werden. | |
Zumindest letzter Punkt war im Rostocker Fall erfüllt. Die Prüflinge | |
konnten sich auf einer großen Leinwand sehen. Der Professor hat sich | |
entschuldigt, die Universität hat den Studierenden angeboten, die | |
dreistündige Klausur zu wiederholen. Es gebe aber wohl nur wenige | |
Interessenten, meinte Universitätssprecher Vetter. | |
20 Feb 2012 | |
## AUTOREN | |
Anna Lehmann | |
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