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# taz.de -- Mitsprache der Kommunen bei Massenställen: Der Zersiedelung vorbeu…
> Beim Bau von Ställen für Massentierhaltung soll Gemeinden nun ein
> größeres Mitspracherecht eingeräumt werden. Das behindert den
> Fortschritt, findet der Bauernverband.
Bild: Innerhalb der Bevölkerung ist es zuletzt immer wieder zu Protesten gegen…
BERLIN taz | Die Bundesregierung will den Bau von Massenställen neu regeln.
So hat das Bundesbauministerium jetzt einen Entwurf für eine
Gesetzesnovelle zur Stellungnahme an Länder und Verbände geschickt – in
Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium, wie eine Sprecherin von
Ministerin Ilse Aigner (CSU) betont.
Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass vor dem Bau großer Anlagen
künftig ein Bebauungsplan aufgestellt werden muss – das würde das
Mitspracherecht der Kommunen bei der Errichtung von Massenställen stärken.
Nur Anlagen, die unter den Grenzen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung
liegen, dürften noch ohne Bebauungsplan genehmigt werden.
„Die Anzahl der errichteten und beantragten Betriebe hat in den letzten
Jahren stark zugenommen“, heißt es in der Begründung zu der Novelle.
Massenställe sind im Baurecht bevorzugt: Eigentlich soll außerhalb von
Gemeinden nicht gebaut werden, um einer Zersiedelung vorzubeugen. Die
Ställe gehören zu den Ausnahmen, bei denen doch gebaut werden darf, was
Tierschützern seit langem ein Dorn im Auge ist.
Kritik an dem Gesetzentwurf kommt vom Bauernverband. „Mit einem
Bebauungsplan wird es nicht mehr möglich sein, Ställe zu bauen“, sagt
Sprecher Michael Lohse. Da komme es der Erfahrung nach sofort zu Protesten
von Bürgerinitiativen.
## Grünen finden geplante Neureglung schwach
Zwar gebe es derzeit aus Regionen, in denen sich Anlagen befinden, auch
Klagen, beispielweise über Geruchsbelästigungen oder verschmutzte Gewässer,
etwa wenn Gülle zu konzentriert auf die Felder gebracht werde. „Aber hier
müssen die Länder die vorhandenen Gesetze konsequent anwenden“, sagt Lohse.
Die Novelle in ihrer jetzigen Form führe dazu, dass einfach alte Anlagen
weiter betrieben würden anstelle von neuen, moderneren Anlagen.
Den Grünen ist die geplante Neuregelung dagegen zu schwach. Denn
beispielsweise bei Mastgeflügel ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung
mitunter erst ab 85.000 Tieren Pflicht. „Die Grenzen sind noch viel zu
hoch“, sagt Friedrich Ostendorff, Agrarexperte der Grünen. Wer die Hürde
umgehen wolle, bleibe eben hundert Tiere unter der Grenze. Er fordert, die
Grenzen mindestens zu halbieren. Zudem müsse festgelegt werden, dass mehr
als die Hälfte des notwendigen Futters auf Flächen angebaut wird, die zum
Betrieb gehören.
Diese Ergänzung sieht auch ein Papier aus dem Bundesumweltministerium vor.
„Eine Tierhaltung, die nicht in einem ausgewogenen Verhältnis zum
Pflanzenbau steht, führt zu einer Reihe negativer Umweltauswirkungen“,
heißt es zur Begründung. Als „deutlich besser“ bezeichnet auch Ulrich
Jasper von der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die
Ergänzungen aus dem Umweltministerium.
Dass die Ministerien überhaupt an einer Änderung des Baurechts für
Tierställe arbeiten, ist auch auf den Druck aus den Kommunen
zurückzuführen: In der Vergangenheit war es wiederholt zu Fällen gekommen,
in denen geplante Massenställe zu anhaltenden Protesten aus der Bevölkerung
führten und die Kommunen sich mehr Handlungsmöglichkeiten wünschten, um den
Bau von Massenställen abzulehnen. Das Gesetz soll nach der derzeitigen
Planung Mitte des Jahres verabschiedet werden.
27 Feb 2012
## AUTOREN
Svenja Bergt
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