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# taz.de -- Piraten klagen gegen Parteienfinanzierung: Die Altparteien machen z…
> Die Piratenpartei klagt gegen neue und alte Regeln der
> Parteienfinanzierung. Geld, das ihr verweigert wird, solle nicht auf
> Altparteien umverteilt werden.
Bild: Was die Piraten nicht haben können, soll auch niemand anderes bekommen.
FREIBURG taz | Die Piratenpartei hat Verfassungsklage gegen die jüngste
Reform der Parteienfinanzierung eingelegt. Sie will eine Schwächung kleiner
außerparlamentarischer Parteien – wie der Piraten – zugunsten der
etablierten Bundestagsparteien verhindern.
Die der taz vorliegende Organklage sollte an diesem Montag beim
Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. „Es kann nicht sein, dass eine
Stimme für die Piraten nach dem neuen Recht vor allem den etablierten
Parteien finanziell zugutekommt“, sagte Bernd Schlömer, Mitglied im
Bundesvorstand der Piraten, zur taz.
Die Parteienfinanzierung wurde im Sommer letzten Jahres im Schnelldurchgang
und im Windschatten großer Ereignisse geändert. Am Tag der ersten Lesung
wurde der Atomausstieg beschlossen. Bei der zweiten und dritten Lesung, nur
eine Woche später, stimmte der Deutsche Bundestag über die
Präimplantationsdiagnostik ab. Für die Neuregelung des Parteiengesetzes
interessierte sich da kaum jemand.
Kern der Reform ist, dass die „absolute Obergrenze“ für Staatszuschüsse an
die Parteien in zwei Schritten stark erhöht und dann jährlich an die
Inflation und die Tarifabschlüsse angepasst wird. Der Deckel lag seit 2002
unverändert bei 133 Millionen Euro pro Jahr. Gegen diese Dynamisierung
haben auch die Piraten nichts. Sie wenden sich gegen die Regeln, wie das
bewilligte Geld auf die Parteien verteilt wird. Hier wird ihrer Klage
zufolge die „Chancengleichheit im politischen Wettbewerb“ verletzt.
Die Piraten stören sich vor allem an der „relativen Obergrenze“, die
sicherstellt, dass eine Partei nicht mehr Staatszuschüsse erhält, als sie
aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen einnimmt. Diese schon lange geltende
Regel soll sicherstellen, dass die Parteien nicht nur am staatlichen Tropf
hängen, sondern auch in der Bevölkerung verankert sind.
## Verfassungswidrigkeit hat sich "intensiviert"
Neu ist aber, dass Geld, das eine Partei wegen der „relativen Obergrenze“
nicht abrufen kann, künftig nicht mehr verfällt, sondern auf die anderen
berechtigten Parteien verteilt wird. Im Jahr 2010 wären das 1,3 Millionen
Euro gewesen. „Dies verfälscht den Wählerwillen und den politischen
Wettbewerb“, ärgert sich Bernd Schlömer. Schließlich hätte so zum Beispiel
die CDU für das Jahr 2010 noch einmal 596.000 Euro extra erhalten.
An diesem Punkt dürfte die Verfassungsklage gute Erfolgsaussichten haben.
Die Piraten gehen aber weiter und greifen die Konstruktion der „relativen
Obergrenze“ auch in vielen anderen Punkten an, die schon jahrelang gelten.
Die Piraten glauben, dass sich die Verfassungswidrigkeit der Altregelungen
mit der Reform des letzten Sommers „intensiviert“ habe und daher eine neue
sechsmonatige Klagefrist zu laufen begann. Dies wird das
Bundesverfassungsgericht aber nur mitmachen, wenn es ein Bedürfnis
verspürt, mal wieder ein Grundsatzurteil zur Parteienfinanzierung zu
sprechen.
So beklagen die Piraten, dass die relative Obergrenze derzeit die großen
Parteien begünstige, weil dort auch Großspenden, Erträge von
Parteiunternehmen und Beiträge von Mandatsinhabern als Eigenleistung der
Partei berechnet werden – lauter Einnahmen, die eine junge Kleinpartei wie
die Piraten normalerweise nicht habe. Außerdem müssten bei der Berechnung
der Staatszuschüsse auch die staatlichen Leistungen an parteinahe
Jugendverbände, Stiftungen und die Parlamentsfraktionen der Parteien
mitgerechnet werden.
27 Feb 2012
## AUTOREN
Christian Rath
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