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# taz.de -- Gesetz gegen Abofallen im Netz beschlossen: Warnknopf gegen Abzocke
> Häufig werden Einkäufer im Netz mit kostenlosen Angeboten geködert und
> dann mit Rechnungen überhäuft. Das soll ein neues Gesetz beenden. Doch
> Verbraucherschützer sind skeptisch.
Bild: Nicht immer einfach: Unbekümmert im Netz einkaufen.
BERLIN afp | Verbraucher erhalten bald einen besseren Schutz vor
Kostenfallen im Internet. Mit breiter Mehrheit verabschiedete der Bundestag
am Freitag in Berlin ein Gesetz, laut dem Unternehmen bei
Online-Bestellungen ihre Kunden mit einem Warnbutton auf die Kosten
hinweisen müssen. Doch Verbraucherschützer warnen: Neue, windige
Geschäftsmodelle im Internet ließen womöglich nicht lange auf sich warten.
Bislang haben unseriöse Internetunternehmen ein relativ leichtes Spiel: Mit
Gratis-Angeboten locken sie ihre Kunden auf ihre Webseite. Um die
vermeintlich kostenlosen Dienste zu nutzen, muss der Verbraucher aber seine
persönlichen Daten angeben. Am Ende bekommt er für seine Gutgläubigkeit die
Rechnung: Per E-Mail oder Post verlangen die Anbieter zum Teil immense
Summen für den angeblich abgeschlossenen Kaufvertrag oder das angebliche
Abonnement.
5,4 Millionen Internet-Nutzer in Deutschland sind einer Studie zufolge so
oder so ähnlich Betrügern auf den Leim gegangen. Die Verbraucherzentralen
schätzen die Zahl der bundesweit bei ihnen eingehenden Beschwerden auf rund
22.000 pro Monat.
Die neue Regelung soll diese Auswüchse angehen und verhindern, dass
Internetnutzer von vermeintlich günstigen oder kostenlosen Angeboten
getäuscht werden: Unübersehbar müssen Anbieter ihre Kunden deshalb künftig
über den Gesamtpreis ihrer Bestellung informieren, und zwar vor dem
Abschicken der Bestellung. Per Klick auf eine deutlich gekennzeichnete
Schaltfläche muss der Kunde bestätigen, dass er weiß, dass seine Bestellung
Geld kostet. Nur wenn ein solcher „Warnknopf“ gedrückt wurde, kommt ein
rechtsverbindlicher Kaufvertrag zustande.
## Klare Regeln für den Rechtsverkehr
Der Bundesregierung zufolge soll die Neugestaltung Schutz gewähren und das
Vertrauen der Verbraucher in den Handel im Netz stärken. „Das Internet ist
zum festen Bestandteil unseres Alltages geworden“, erklärten die
rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Andrea Voßhoff, und der
zuständige Berichterstatter Marco Wanderwitz. Deswegen sei es wichtig, dort
klare Regeln für den Rechtsverkehr zu schaffen.
Diese Regeln seien schon längst überfällig gewesen, kritisierte die SPD.
Nun kämen sie für Millionen geprellter Verbraucher zu spät. Schon Ende 2010
hätten die Sozialdemokraten einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt.
Damals sei das Vorhaben aber noch an der Regierung gescheitert. Der
jetzigen Gesetzesinitiative der Bundesregierung gaben am Freitag neben
Union und FDP auch SPD und Grüne ihr Einverständnis. Die Abgeordneten der
Linke enthielten sich.
Auch wenn das Gesetz damit auf breite Zustimmung unter den Parlamentariern
stieß und dazu auch bei Verbraucherschützern Anklang fand, so bedeutet es
nicht das Ende aller Internetbetrügereien. „Bisher haben die Anbieter immer
wieder neue windige Geschäftsmodelle entwickelt“, warnte die Referentin für
Wirtschaftsrecht beim Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), Jutta
Gurkmann. Das neue Gesetz müsse sich erst bewähren und zeigen, ob wirklich
alle Schlupflöcher geschlossen wurden.
Eine Gruppe, die mit Internetbetrügern in enger Verbindung steht, lässt das
Gesetz sogar noch weitestgehend außen vor: Abofallen gingen „Hand in Hand
mit unseriösen Inkassogebaren“, mahnt der VZBV. Inkasso-Firmen widmet sich
das Gesetz aber nur am Rande. Der Problematik, so versprach es die
Regierungskoalition, werde sie sich „in Kürze“ widmen.
2 Mar 2012
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Bundesgerichtshof
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