| # taz.de -- Versteckte Kosten auf Webseiten: BGH bestätigt Urteil zu Abofallen | |
| > Versteckte Internet-Abzocke ist rechtswidrig. Das hat jetzt der | |
| > Bundesgerichtshof bestätigt. Kostenpflichtige Web-Angebote werden es nun | |
| > noch schwerer haben. | |
| Bild: Abzocke mag der Bundesgerichtshof nicht so sehr. | |
| KARLSRUHE dpa | Versteckte Kostenfallen im Internet sind [1][nach einem | |
| Urteil des Bundesgerichtshofs] (BGH) versuchter Betrug. Der 2. Strafsenat | |
| bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main von Juni 2012, wie | |
| die Karlsruher Richter am Donnerstag mitteilten. Der Betreiber mehrerer | |
| kostenpflichtiger Internet-Angebote wollte damals die Strafe von zwei | |
| Jahren Haft auf Bewährung nicht akzeptieren und legte Revision ein. | |
| Der Internet-Anbieter machte bei seinem Vorstoß zur höchsten Instanz | |
| geltend, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine | |
| Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein | |
| Vermögensschaden entstanden sei. Er betrieb nach dem Urteil des | |
| Landgerichts mehrere kostenpflichtige Web-Angebote mit nahezu identischer | |
| Aufmachung. | |
| Darunter war auch ein Routenplaner, dessen Nutzung eine namentliche | |
| Registrierung verlangte. Ein Klick auf die Schaltfläche „Route berechnen“ | |
| führte zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zum Preis von | |
| 59,95 Euro für drei Monate – der Hinweis darauf war am unteren Seitenrand | |
| in kleiner Schrift platziert. | |
| Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die Nutzer nach der Feststellung | |
| des Landgerichts eine Zahlungsaufforderung, danach eine Mahnung und zum | |
| Teil auch eine Drohung mit einem Eintrag bei der Kreditauskunftei Schufa. | |
| Der BGH führte aus, dass „die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung | |
| gezielt verschleiert“ worden sei. Damit liege eine Täuschungshandlung nach | |
| Paragraf 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor. | |
| Seit August 2012 gibt es zudem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die | |
| Regelung, dass die Zahlungspflicht eines Internet-Angebots klar und | |
| verständlich anzugeben ist und der Nutzer dies mit einem Mausklick auf eine | |
| Schaltfläche ausdrücklich zur Kenntnis nimmt. | |
| 6 Mar 2014 | |
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| [1] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html | |
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