# taz.de -- Versteckte Kosten auf Webseiten: BGH bestätigt Urteil zu Abofallen | |
> Versteckte Internet-Abzocke ist rechtswidrig. Das hat jetzt der | |
> Bundesgerichtshof bestätigt. Kostenpflichtige Web-Angebote werden es nun | |
> noch schwerer haben. | |
Bild: Abzocke mag der Bundesgerichtshof nicht so sehr. | |
KARLSRUHE dpa | Versteckte Kostenfallen im Internet sind [1][nach einem | |
Urteil des Bundesgerichtshofs] (BGH) versuchter Betrug. Der 2. Strafsenat | |
bestätigte ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main von Juni 2012, wie | |
die Karlsruher Richter am Donnerstag mitteilten. Der Betreiber mehrerer | |
kostenpflichtiger Internet-Angebote wollte damals die Strafe von zwei | |
Jahren Haft auf Bewährung nicht akzeptieren und legte Revision ein. | |
Der Internet-Anbieter machte bei seinem Vorstoß zur höchsten Instanz | |
geltend, dass unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben eine | |
Täuschungshandlung nicht vorliege und im Übrigen den Nutzern auch kein | |
Vermögensschaden entstanden sei. Er betrieb nach dem Urteil des | |
Landgerichts mehrere kostenpflichtige Web-Angebote mit nahezu identischer | |
Aufmachung. | |
Darunter war auch ein Routenplaner, dessen Nutzung eine namentliche | |
Registrierung verlangte. Ein Klick auf die Schaltfläche „Route berechnen“ | |
führte zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements zum Preis von | |
59,95 Euro für drei Monate – der Hinweis darauf war am unteren Seitenrand | |
in kleiner Schrift platziert. | |
Nach Ablauf der Widerrufsfrist erhielten die Nutzer nach der Feststellung | |
des Landgerichts eine Zahlungsaufforderung, danach eine Mahnung und zum | |
Teil auch eine Drohung mit einem Eintrag bei der Kreditauskunftei Schufa. | |
Der BGH führte aus, dass „die Kostenpflichtigkeit der angebotenen Leistung | |
gezielt verschleiert“ worden sei. Damit liege eine Täuschungshandlung nach | |
Paragraf 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor. | |
Seit August 2012 gibt es zudem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die | |
Regelung, dass die Zahlungspflicht eines Internet-Angebots klar und | |
verständlich anzugeben ist und der Nutzer dies mit einem Mausklick auf eine | |
Schaltfläche ausdrücklich zur Kenntnis nimmt. | |
6 Mar 2014 | |
## LINKS | |
[1] http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__312g.html | |
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