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# taz.de -- Kostenfallen im Internet: Button gegen das Kleingedruckte
> Versteckte Kosten beim Online-Shopping soll es künftig nicht mehr geben.
> Ein Gesetzentwurf fordert von Händlern, die Preise vor Vertragsabschluss
> deutlich anzuzeigen.
Bild: Vorsicht Mogelpackung: Abzocke im Internet soll es bald nicht mehr geben.
BERLIN taz | Onlinehändler müssen nach dem Willen der Bundesregierung
künftig ihre Kunden unmittelbar vor Abschluss der Bestellung in einer
sichtbaren Schaltfläche über die Kosten informieren. Das Kabinett beschloss
am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf, der sich zum Beispiel gegen
teure Abofallen richtet.
Die Betreiber solcher Seiten suggerieren den Nutzern, dass etwa angebotene
Handy-Klingeltöne kostenlos seien, und verschleiern die wahren Kosten oder
verstecken sie im Kleingedruckten. Eine vor Kurzem vom
Sozialforschungsinstitut Infas veröffentlichte Untersuchung ergab, dass
bereits 5,5 Millionen der deutschen Surfer in Abofallen getappt sind.
Die Schaltfläche müsse gut lesbar mit nichts anderem als den Wörtern
"zahlungspflichtig bestellen" oder mit einer entsprechenden eindeutigen
Formulierung beschriftet sein, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der
Kaufvertrag wird erst gültig, wenn die Verbraucher den Button und damit die
Zahlungspflicht bestätigen.
"Mit der ,Button-Lösung' können wir der Internet-Abzocke einen Riegel
vorschieben und unseriösen Anbietern leichter das Handwerk legen",
verspricht Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Grüne und SPD
kritisieren, dass die Regelung erst so spät kommt: "Einen inhaltsgleichen
Gesetzesentwurf der SPD hat die Koalition noch im letzten Jahr abgelehnt.
Zum Glück haben wir nicht lockergelassen", erklärte die
verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira
Drobinski-Weiß.
## Dle Plage des Unterjubelns
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) begrüßt die Button-Lösung.
"Die Plage des Unterjubelns von Verträgen sollte damit endlich eingedämmt
werden können", sagt VZBV-Rechtsexpertin Jutta Gurkmann. Künftig obliege es
den Unternehmen zu beweisen, dass ein Vertrag rechtsgültig zustande
gekommen sei.
Auch der Rechtsanwalt und "law Blog"-Gründer Udo Vetter glaubt, dass die
Button-Regelung eine gewisse Balance schaffe. Viele würden den Onlinehandel
vor allem nutzen, weil sie ihn für unkompliziert halten. "Maßnahmen sind
immer eine Gratwanderung zwischen Schutz und mehr Bürokratie, was
letztendlich das Internetgeschäft lähmen könnte", sagte Vetter der taz.
Der Gesetzesentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Aller
Voraussicht nach wird die Button-Lösung bald auch europaweit zur Anwendung
kommen - die entsprechende EU-Richtlinie auf deutsche Initiative wurde im
Juni vom Europäischen Parlament verabschiedet, eine Zustimmung durch den
Europäischen Rat im Oktober gilt als sicher.
24 Aug 2011
## AUTOREN
Johannes Kulms
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