Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Haftbefehle für Steuerfahnder: Zwielichtige Schweizer Be…
> Die Schweiz erlässt Haftbefehle gegen deutsche Steuerfahnder und
> verhandelt gleichzeitig über ein Abkommen. Auch in Deutschland ist der
> kauf illegaler Steuerdaten umstritten.
Da hat die Schweiz nun einiges zu erklären. Warum wird erst jetzt ein
Haftbefehl gegen drei Wuppertaler Steuerfahnder verhängt, rund zwei Jahre
nach dem Ankauf einer illegal kopierten CD mit Steuerdaten? Warum erfolgt
der Coup gerade zu einem Zeitpunkt, an dem die Verhandlungen über das
Deutsch-Schweizer Steuerabkommen vor dem Scheitern stehen? Das sieht schon
sehr danach aus, als ob die Schweiz hier versucht, Druck auszuüben.
Finanzminister Schäuble, der das Abkommen zur Legalisierung Schweizer
Schwarzgelds retten will, wies sogar ausdrücklich darauf hin, dass es
solche Verwicklungen bei Abschluss des Vertrags künftig nicht mehr geben
könne. Tendenziell ist das richtig – aber nicht, weil die Schweiz sich dann
zurückhalten will, sondern weil Deutschland sich verpflichten würde, keine
zwielichtigen Schweizer Beweismittel mehr zu besorgen.
Bei allem Ärger sollte nicht übersehen werden, dass der Ankauf illegal
kopierter Steuerdaten auch nach deutschen Recht umstritten ist. Das
Bundesverfassungsgericht hat Ende 2010 nur entschieden, dass die Nutzung
solcher Daten zulässig ist – selbst wenn der Ankauf durch die
Steuerfahndung möglicherweise illegal war.
Sinnvoll wäre es deshalb, eine klare Rechtsgrundlage für den Ankauf illegal
gewonnener Beweismittel zu schaffen. Diese Erlaubnis sollte auf
Beweismittel beschränkt werden, die aus Staaten stammen, in denen keine
ausreichende Rechtshilfe zu erwarten ist, zum Beispiel weil sie die
Beihilfe zu Straftaten zum volkswirtschaftlichen Geschäftsmodell machen,
wie etwa die Schweiz als Fluchtort der Steuerhinterzieher. Nur in solchen
Fällen darf der Staat einen Anreiz für Straftaten im Ausland schaffen,
indem er den Ankauf der Ware auch noch belohnt.
1 Apr 2012
## AUTOREN
Christian Rath
## ARTIKEL ZUM THEMA
Kommentar Steuerabkommen Schweiz: Hinterzieher haben wenig zu fürchten
Ab 2013 wird deutsches Schwarzgeld in der Schweiz pauschal und anonym
versteuert. Was untragbar für die Steuergerechtigkeit erscheint, sollte mit
Rendite investiert werden.
Höhere Steuer für Deutsches Schwarzgeld: Schäubles „Gerechtigkeit“
Die Regierungen der Schweiz und Deutschlands bessern das in die Kritik
geratene Steuerabkommen nach. Altvermögen aus der Bundesrepublik soll mit
bis zu 41 Prozent besteuert werden.
Steuerstreit Deutschland und Schweiz: Krieger gegen Krämer
Politik, Medien und Parteien in Deutschland und der Schweiz liefern die
quasireligiöse Liturgie zum Kult ums helvetische Allerheiligste: das
Bankgeheimnis.
Rechtshilfe gegen Steuerbeamte gefordert: Schlagartige Lösung
Die Bundesregierung nutzt die Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche
Steuerfahnder als Argument für das umstrittene Steuerabkommen.
Steuerabkommen mit der Schweiz: Freikauf für Steuersünder
Vermögen auf Schweizer Konten soll durch ein neues Abkommen legalisiert und
nachträglich versteuert werden. Rot-Grün ist dagegen.
Steuersünder-CD aus der Schweiz: Haftbefehl gegen deutsche Fahnder
Wegen Wirtschaftsspionage wird in der Schweiz gegen drei Steuerfahnder aus
NRW ermittelt, die 2010 eine CD mit Bankdaten kauften. Deutsche Politiker
sind empört.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.