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# taz.de -- Rechtshilfe gegen Steuerbeamte gefordert: Schlagartige Lösung
> Die Bundesregierung nutzt die Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche
> Steuerfahnder als Argument für das umstrittene Steuerabkommen.
Bild: Rechtshilfe beantragt: Schweizer Botschaft in Berlin.
BERLIN/ZÜRICH dpa/reuters/taz | Die Bundesregierung versucht die Schweizer
Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen als
Argument für den schnellen Abschluss des umstrittenen
deutsch-schweizerischen Steuerabkommens zu nutzen.
„Mit dem Abkommen wären die Probleme schlagartig gelöst“, warb der Sprech…
von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Martin Kotthaus, gestern in
Berlin. Auch die im Nachbarland laufenden Ermittlungen gegen drei deutsche
Steuerbeamten, denen Beihilfe zur Wirtschaftsspionage und zum Bruch des
Bankgeheimnisses vorgeworfen wird, wären dann erledigt.
Wie erst jetzt bekannt wurde, haben die Schweizer Ermittlungsbehörden die
deutsche Justiz nach Angaben des Justizministeriums mit Datum 20. März um
Rechtshilfe ersucht, um der deutschen Beamten habhaft zu werden. Das
Ersuchen wird derzeit in Deutschland geprüft. Ob den drei Betroffenen auch
außerhalb der Schweiz eine Verfolgung droht, ist allerdings davon abhängig,
ob gegen sie noch ein internationaler Haftbefehl erwirkt wird.
Das im vergangenen August verabredete bilaterale Steuerabkommen soll den
langjährigen Streit zwischen beiden Ländern über Schwarzgelder von
Deutschen im Nachbarland beenden. Das Abkommen sieht unter anderem vor,
Schwarzgeld gegen eine einmalige Nachversteuerung und eine künftige
Quellensteuer auf die Erträge zu legalisieren. Die Besitzer bleiben anonym
und sind künftig vor Strafverfolgung geschützt.
Gegen diese Regelung gibt es nach wie vor erhebliche Bedenken aus SPD- und
Grünen-geführten Ländern. Die deutsche Bundesregierung benötigt aus dem
Kreis dieser Länder Unterstützung, um das Abkommen auch im Bundesrat
durchzubekommen. Nach Auffassung von Sozialdemokraten und Grünen kommen
deutsche Steuerflüchtlinge trotz weiterer Zugeständnisse der Schweiz zu gut
bei der Nachversteuerung von Schwarzgeldern weg.
Dennoch will die Bundesregierung nun schnell mit der Schweiz die zuletzt
noch ausgehandelte Verschärfungen in einem Änderungsprotokoll fixieren und
auf dieser Basis dann, wie die Schweiz, ins Gesetzgebungsverfahren gehen.
Gelten soll das Abkommen ab 1. Januar kommenden Jahres.
2 Apr 2012
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