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# taz.de -- Betriebsvermögen in der Erbschaftssteuer: Reiche Erben bleiben ver…
> Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer.
> Obwohl der wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums Missbrauch
> beklagt.
Bild: Alles dufte mit dem Erbschaftssteuerrecht, sagt die Bundesregierung.
BERLIN taz | Einfach weiter wie bisher– so lautet das Motto der
Bundesregierung in Sachen Erbschaftsteuer. Und das, obwohl Experten die
bisherige Struktur zuletzt stark kritisiert haben: Der wissenschaftliche
Beirat des Bundesfinanzministeriums bezeichnete die Verschonung von
Betriebsvermögen in einem Gutachten von Anfang März als
„volkswirtschaftlich kontraproduktiv“. Das unabhängige Expertengremium
forderte, sie abzuschaffen.
In einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen, die der taz vorliegt,
erklärt die Bundesregierung nun lapidar, sie teile „die Bedenken des
wissenschaftlichen Beirats nicht“ und sehe „keinen Bedarf für grundlegende
Änderungen des Erbschaftsteuerrechts“. Lisa Paus, Grünen-Ombudsfrau im
Finanzausschuss des Bundestags, sagt: „Das Finanzministerium spielt auf
Zeit. Die Regierung will nicht eingestehen, dass ihre Reform eine
ungerechte Schlechterstellung von Privatvermögen bedeutet.“
Seit der Reform des Erbschaftsteuerrechtes unter der großen Koalition 2008
können Unternehmenserben ganz oder teilweise von Besteuerung ausgenommen
werden. Damit soll verhindert werden, dass Familienunternehmen ins Ausland
abwandern oder insolvent werden. Bedingung für eine Verschonung ist unter
anderem, dass der Betrieb mehrere Jahre „im Kern“ weitergeführt wird, ohne
dass Arbeitsplätze abgebaut oder die Löhne merklich gekürzt werden.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat die Regelung seit 2009 ausgeweitet.
Der wissenschaftliche Beirat kritisierte ihr Hauptargument: Es sei kaum
belegbar, dass Arbeitsplätze eher erhalten blieben. Stattdessen lade die
Ausnahmeregel dazu ein, alle Arten von Vermögen in passende
Betriebsvermögen zu überführen.
Statistisches Material dazu, wie groß die Ausfälle sind, gebe es nicht.
Thiess Büttner, stellvertretender Vorsitzender des Gutachtergremiums, hält
es aber für realistisch, dass viele Vermögende die Option nutzen, da die
Erbschaftsteuersätze mit bis zu 30 Prozent Eingangssteuersatz sehr hoch
sind. „Das ist auch das Problem der zahlenden Betriebe – nicht die
Erbschaftsteuer an sich.“
Büttners Gremienkollege Alfons Weichenrieder hält Arbeitsplatzverluste
dadurch, dass ungeeignete Erben vorwiegend aus steuerlichen Gründen zu
Unternehmern werden, zudem für die größere Gefahr. „Das Talent, ein
Unternehmen zu führen, wird nicht automatisch mit vererbt“, sagt
Weichenrieder.
Bewegung könnten nun höchstens noch Gerichte in die Debatte bringen: Der
Bundesfinanzhof wird im Laufe des Jahres wahrscheinlich das
Bundesverfassungsgericht prüfen lassen, ob verschiedene Vermögensarten
unterschiedlich besteuert werden dürfen.
2 Apr 2012
## AUTOREN
Karen Grass
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