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# taz.de -- Erleichterte Erbfallregelung in der EU: Der Tod ist schon traurig g…
> Erben wird einfacher. Das Europäische Parlament stimmte einer Verordnung
> zu, die das rechtliche Durcheinander bei länderübergreifenden Erbfällen
> vereinfacht.
Bild: Omas Klunker dürfen zukünftig nach einheitlicher EU-Regelung geerbt wer…
BRÜSSEL taz | Die Regelung von grenzüberschreitenden Erbfällen wird
einfacher in der EU. Das Europäische Parlament hat am Dienstag einer
entsprechenden Verordnung zugestimmt. „Bisher gab es oft Streit, welches
Recht angewendet werden soll, wenn zum Beispiel der Verstorbene in Spanien
lebte, aber Deutscher war und seine Nachkommen auch in Deutschland wohnen.
Dieses rechtliche Durcheinander bedeutete für die Angehörigen viel Aufwand
und hohe Kosten.
„Das wird jetzt anders“, sagte der CDU-Europa-Abgeordnete Kurt Lechner, der
im Parlament für die Verordnung verantwortlich ist. Rund 450.000
Erbschaften pro Jahr sind in der EU nicht auf ein einziges Land beschränkt.
Das sind rund zehn Prozent aller Erbfälle mit einem Wert von 123 Milliarden
Euro. Bisher sind die Mitgliedsstaaten darauf bedacht, die Erbfälle jeweils
nach ihrem nationalen Recht zu regeln. Sie erkennen zum Beispiel
Gerichtsentscheide aus anderen EU-Ländern nicht an. Besonders kompliziert
wird das, wenn das Erbrecht in den beteiligen Staaten nicht das gleiche
ist.
„Die Erbfolge kann unterschiedlich sein. Auch die Pflichtanteile für Kinder
sind nicht EU-weit die gleichen. Das ist ein ziemliches Chaos“, sagt
Lechner. Dies wird sich nun ändern. Nach der neuen EU-Verordnung gilt für
das gesamte Erb-Vermögen das Recht des Landes, in dem sich der
Lebensmittelpunkt des Verstorbenen befunden hat – außer der Betroffene hat
in seinem Testament eine andere Regelung festgelegt. Außerdem wird es einen
EU-weiten Erbschein geben, den die Angehörigen für Behördengänge wie die
Eintragung in Grundbücher oder auch den Zugang zu Bankkonten nutzen können.
„Der Tod eines Familienmitglieds ist schon traurig genug. Da kann man
zusätzliche rechtliche Kopfschmerzen nicht gebrauchen“, sagte die
EU-Kommissarin Viviane Reding.Die Erbschaftssteuer wird durch die neue
Verordnung allerdings nicht geregelt. „Dieses Thema wollten die EU-Staaten
nicht angehen, obwohl es auch da durchaus Probleme gibt“, sagt Kurt
Lechner. Außerdem bleiben zwei EU-Staaten außen vor: Groß-Britannien und
Irland wollen sich an der neuen EU-weiten Regelung nicht beteiligen.
Sie haben bereits eine Ausnahmeregelung erstritten. „20 Verhandlungsrunden
im Rat in den vergangenen zwei Jahren haben nicht gereicht, um sie zu
überzeugen. Das ist besonders ärgerlich, weil es gerade in diesen Ländern
Möglichkeiten gibt, Vermögen von Erben in Trusts und Stiftungen zu
verstecken“, sagte die grüne EU-Abgeordnete Eva Lichtenberger. Jetzt müssen
die übrigen EU-Mitgliedsstaaten noch formal zustimmen. Allerdings gilt ein
positives Votum als sicher, weil sich die Minister bereits im Vorfeld mit
den EU-Abgeordneten auf den Verordnungstext geeinigt hatten.
13 Mar 2012
## AUTOREN
Ruth Reichstein
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