# taz.de -- Ehegattensplittung erlaubt: Gleiches Steuerrecht für Homos | |
> Um die Gleichstellung ist es nicht gut bestellt. Das Finanzgericht Köln | |
> erlaubt nun immerhin das Ehegattensplitting für homosexuelle Paare. | |
Bild: Können nun auch die steuerlichen Vorteile des Ehegattensplittings nutzen… | |
FREIBURG taz | Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben, | |
können vorläufig bei der Lohn- und Einkommensteuer wie ein Ehepaar | |
behandelt werden. Das entschied das Finanzgericht Köln in einer | |
Eilentscheidung. | |
Geklagt hatten zwei Männer, die seit 2006 verpartnert sind. Sie hatten beim | |
Finanzamt beantragt, dass auf ihrer Lohnsteuerkarte die Steuerklasse IV | |
eingetragen wird, damit sie die steuerlichen Vorteile des | |
Ehegattensplittings nutzen können. Das Finanzamt lehnte dies ab, weil | |
Steuerklasse IV laut Gesetz nur für Verheiratete gilt. Stattdessen wurden | |
die Männer in eine Steuerklasse für Ledige eingestuft. | |
Der 4. Senat des Finanzgerichts Köln entschied nun, dass die beiden Männer | |
bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steuerlich wie ein | |
Ehepaar zu behandeln sind. Es bestünden nämlich "ernstliche Zweifel", ob | |
die gesetzliche Regelung zum Ehegattensplitting dem Grundgesetz entspricht. | |
Bisher hat der Bundesfinanzhof eine Gleichstellung bei der Lohn- und | |
Einkommensteuer stets abgelehnt. Gegen diese Entscheidungen wurden mehrere | |
Verfassungsbeschwerden eingelegt. | |
Wann das Verfassungsgericht darüber entscheidet, ist noch offen. Die Kölner | |
Richter verwiesen jetzt auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts | |
zur Erbschaftssteuer von 2010. Danach verstößt es gegen das Grundgesetz, | |
wenn das Erbe des überlebenden homosexuellen Partners anders versteuert | |
wird als das eines Ehegatten. Es spreche manches dafür, dass das Urteil des | |
Verfassungsgerichts bei der Lohn- und Einkommensteuer ebenfalls zugunsten | |
homosexueller Paare ausgehen werde. | |
Vorläufigen Rechtsschutz gegen die Diskriminierung bei der Berechnung der | |
Lohn- und Einkommensteuer erhielten Homosexuelle bereits bei anderen | |
Landesfinanzgerichten. Das Finanzgericht Köln hat nun aber erstmals | |
entschieden, dass homosexuelle Paare schon bei der Steuerkarte gleich zu | |
behandeln sind. Ihnen wird dann bereits vom Arbeitgeber weniger Lohnsteuer | |
abgezogen. Die Kölner Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Ohnehin | |
gilt das Urteil nicht bundesweit, sondern nur in kleinen Teilen von | |
Nordrhein-Westfalen. Und auch dort löst es keinen Automatismus aus. | |
Homopaare, die in Steuerklasse IV eingestuft werden wollen, müssen dies | |
beim Finanzamt beantragen. Bei Ablehnung müssen sie Einspruch einlegen und | |
einen "Antrag auf Aussetzung der Vollziehung" stellen. Wird auch dies | |
abgelehnt, muss geklagt werden. (Az.: 4 V 2831/11) | |
29 Dec 2011 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Betriebsvermögen in der Erbschaftssteuer: Reiche Erben bleiben verschont | |
Die Bundesregierung sieht keinen Reformbedarf bei der Erbschaftsteuer. | |
Obwohl der wissenschaftliche Beirat des Finanzministeriums Missbrauch | |
beklagt. | |
Homo-Ehe in Deutschland: Pflichten, immer nur Pflichten | |
Auf 50 Seiten listet die Bundesregierung auf, wo eingetragene | |
Partnerschaften benachteiligt werden. Einiges davon will sie ändern - bei | |
wichtigen Fragen aber kneift sie. |