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# taz.de -- Streit um Rederechtsreform im Bundestag: Verfassungsklage gegen den…
> Künftig sollen im Bundestag nur Abgeordnete mit Zustimmung ihrer Fraktion
> sprechen dürfen. Nun drohen Politiker parteiübergreifend mit
> Verfassungsklagen.
Bild: Was spricht die Abgeordnete da? Und was sagt die Fraktion dazu?
BERLIN dpa | Im Streit um das Rederecht im Bundestag drohen mehrere
Abgeordnete mit einer Verfassungsklage. „Ich werde mir nicht das Recht
nehmen lassen, das zu sagen, was mein Gewissen gebietet, und wenn hier
eingegriffen wird, dann muss man als freigewählter Abgeordneter dagegen
vorgehen“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Willsch am
Montag im Deutschlandfunk. Notfalls bedeute das eine Verfassungsklage.
Auch der Grünen-Parlamentarier Hans-Christian Ströbele kann sich den Gang
zum Bundesverfassungsgericht vorstellen. „Ich bin da guter Hoffnung, dass –
wenn nicht die Fraktionsführungen von FDP, CDU, CSU und SPD jetzt zur
Vernunft kommen – dass dann das Bundesverfassungsgericht hilft“, sagte
Ströbele im ZDF-„Morgenmagazin“.
Union, SPD und FDP wollen das Rederecht im Bundestag neu regeln. Nach einem
Bericht der Süddeutschen Zeitung sollen künftig nur die Parlamentarier im
Plenum das Wort erhalten, die von den Fraktionen dazu bestimmt wurden.
Andere Abgeordnete dürfte der Bundestagspräsident dann nur noch
ausnahmsweise und maximal drei Minuten lang reden lassen – und auch dies
nur nach Rücksprache mit den Fraktionen. Darüber solle am 26. April im
Bundestagsplenum abgestimmt werden. Gegen die Pläne gibt es erhebliche
Proteste – auch in Reihen von Koalition und SPD.
„Die Fraktionsgeschäftsführer betrachten das Parlament als Gegenstand ihrer
eigenen Inszenierung, bei der sie selbst Intendant sein wollen“, sagte der
als „Euro-Rebell“ bekanntgewordene Willsch. „"Ich habe mich gefragt, was
als nächstes kommen soll. Ob als nächstes das Publizierungsverbot oder der
Hausarrest kommt.“
16 Apr 2012
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